Neue Regelung für Erstattung von Sperrmüll

Linsengericht
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Die Gemeinde Linsengericht erstattet grundsätzlich die Kosten der Kleinanlieferung in haushaltsüblichen Mengen auf der Deponie Hailer wie folgt zurück.

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Für Sperrmüll bis maximal 16,00 € pro Anlieferung, für Erde bzw. Bauschutt bis maximal 6,00 Euro pro Anlieferung. Dazu sind der Gemeinde neben dem Gebührenbescheid auch der handschriftlich ausgefüllte Kleinanlieferungsschein vorzulegen. Weil die Anlieferungsscheine sowohl den Hausmüll wie auch den Sperrmüll beinhalten, muss der Mitarbeiter auf der Deponie schriftlich quittieren, dass es sich ausschließlich um Sperrmüll handelt. Bitte weisen Sie beim Bezahlen darauf hin, dass Sie in Linsengericht wohnen. Dann erhalten Sie einen Stempel als Beweis, dass Ihre Anlieferung lediglich Sperrmüll und kein Restmüll war. Nur mit diesem Vermerk kann die Gebühr erstattet werden. Wir bitten um Verständnis, weil der Service für die kostenlose Abgabe von Sperrmüll sehr oft missbraucht wird.

Anlieferungen von Hausmüll, Bauabfällen, Baumaterialien, asbesthaltige Abfälle („Eternit-Platten“ etc.), kesseldruckimprägniertes Holz (z. B. Garten- und Sichtschutzwände etc.) werden nicht vergütet. Wichtig ist auch die genaue Adresse und eine Bankverbindung anzugeben, sowie die Belege zeitnah vorzulegen. Bei Vorlage von Wiegescheinen größerer Anlieferungen werden nur anteilig die Kosten erstattet.

Aufgrund der aktuellen Situation und entgegen der bisherigen Verfahrensweise bittet die Gemeinde Linsengericht darum, die originalen Anlieferungsscheine zu sammeln und nur noch viertel- bzw. halbjährlich am Rathaus einzulösen. Die Erstattung wird an der Gemeindekasse bar ausgezahlt, sofern auf den Anlieferungsscheinen und den Gebührenbescheiden klar zu erkennen ist, dass es sich bei der Anlieferung um Sperrmüll oder Erde / Bauschutt gehandelt hat.

Eine Rückerstattung der Anlieferungen kann nur für das laufende Jahr erfolgen, max. ein halbes Jahr rückwirkend.


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