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Die Linsengerichter Wähler können jedoch versichert sein, dass auch im Rahmen der Vorbereitung dieser Wahlen alle notwendigen Vorkehrungen (analog der Kommunalwahl im Frühjahr 2021) getroffen wurden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen. Dazu zählen folgende Maßnahmen:

-  Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung, während des Aufenthalts eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Im Wahlraum werden auch medizinische Mund-Nasen-Bedeckungen vorgehalten, falls Wählerinnen oder Wähler diese vergessen haben.

- Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Es ist organisatorisch gewährleistet, dass die Wahlräume regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Wählerinnen und Wählern eingehalten werden kann.

- Alle kontaktierten Oberflächen der Wahlräume – insbesondere die Wahlkabinen und die Wahlurne – werden regelmäßig und gründlich gereinigt.

- Für die Stimmabgabe liegen in den Wahlkabinen grundsätzlich Schreibstifte bereit. Um jedes Infektionsrisiko auszuschließen, können die Wähler allerdings auch einen eigenen Stift zur Kennzeichnung des Stimmzettels verwenden.

- Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit Mund-Nasen-Bedeckungen ausgestattet und sitzen hinter einer durchsichtigen Abtrennwand.


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