Neue Forstbetriebsplanung für Gerichtswald: CDU hat Fragen

Linsengericht
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In der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Agrar, Forst und Tourismus am 25.04.2022 wurde die neue Forstbetriebsplanung für den Gerichtswald von dem beauftragten Dienstleister, Hessen-Forst, vorgestellt.

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"Eine daraus resultierende Erkenntnis ist, dass weit mehr Holz im Wald seht, als üblich ist. Die dominante Verbreitung der Buche zeigt sich dabei für die Vielfalt anderer Pflanzen und Tiere als problematisch. Darüber hinaus werden sowohl die Buche als auch die Fichte den zukünftigen Anforderungen des Klimawandels nicht mehr ausreichend gewachsen sein. Dieser Entwicklung sollte in den nächsten Jahren durch stärkeren Einschlag und Verjüngung des Waldes durch besser geeignete, klimaresistentere Baumarten begegnet werden. Es müsse daher das vorherrschende Ziel für die neue Forstbetriebsplanung sein, den Wald durch solche und andere Maßnahmen für die sich ändernden Bedingungen durch den fortschreitenden Klimawandel fit zu machen", so Nicol Schlosser, stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende und Mitglied im Umweltausschuss.

Im Rahmen der letzten Fraktionssitzung wurde darüber in der CDU sehr ausführlich diskutiert und an den Ausschuss-Vorsitzenden wurden verschiedene Fragen mit der Bitte um rechtzeitige Beantwortung vor der nächsten Ausschuss-Sitzung am 31.05. gestellt. Für die CDU-Fraktion sind die Antworten auf diese Fragen für die weitere Beratung sowohl intern als auch im Umweltausschuss ganz wichtig. Im Einzelnen:
1. In der Forsteinrichtung soll ein Vorschlag unterbreitet werden, wo eine Verbreiterung der Rückegassen-Abstände auf 40 m machbar ist.
2. Zur weiteren Beratung bitten wir, die vom Gemeindevorstand beschlossene Zielvereinbarung zur Forstbetriebsplanung Stichjahr 2020 den Ausschussmitgliedern kurzfristig zur Verfügung zu stellen.
3. Wir bitten um eine transparente Gegenüberstellung der Ziele von 2010 mit dem Ergebnis 2020 – so wie von Herrn Hofheinz (Hessen-Forst) 2021 zugesagt wurde.
4. Wir bitten um einen Vorschlag, welche Flächen in 10 Jahren ca. 10 % des Gerichtswaldes als Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden können.
5. In welcher Form können die Maßnahmenvorschläge des ITN (Institut für Tierökologie und Naturbildung) in der Forsteinrichtungsplanung 2020 berücksichtigt werden? Bzw. in welcher Form sind die Maßnahmenvorschläge des ITN aus 2020 bereits in die Forsteinrichtungsplanung miteingeflossen?  Wenn sie nicht miteingeflossen sind, bitten wir jeweils um Begründung, warum nicht.
6. Wie könnte eine Zertifizierung nach FSC für den Gerichtswald ablaufen?

Gemeindevertreter Werner Fischer verwies vor allem auf die grundlegende Bedeutung der Zielvereinbarung, die bisher noch nicht im Umweltausschuss beraten und auch nicht durch die Gemeindevertretung beschlossen wurde, wo aber wesentliche Ziele und deren Rangfolge festgelegt werden. Dies sind z. B. die Wichtigkeit von Schutz- und Erholungsfunktion, Holzproduktion, finanzieller Nutzen, aber auch ökologische Gesichtspunkte, Unterstützung der Biodiversität, Baumarten und weitere Ziele. Seiner Meinung nach darf der Gerichtswald nicht nur aus Sicht der Gemeindekasse und Unternehmergewinne, sondern vor allem für die Bürgerinnen und Bürger im Linsengericht als Erholungs- und Freizeitgebiet und Heimat vieler Kleinlebewesen und Pflanzen und nachfolgende Generationen gesehen werden.


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