Sommerferienregelung in Kitas: Eltern erleichtert über neuen Vorschlag

Linsengericht
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Am vergangenen Donnerstag tagte der Ausschuss für Soziales, Kultur, Jugend, Sport und Senioren der Gemeindevertretung Linsengericht unter anderem zum Thema der Sommerferienregelung der Linsengerichter Kitas ab 2023.

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Hierzu lag dem Ausschuss ein Änderungsentwurf der aktuellen Satzung vor, der eine Schließung aller kommunal betriebenen Linsengerichter Kitas in den Ferienwochen 4,5 und 6 der Sommerferien vorsieht. Eine Regelung, die für viele Familien in Linsengericht eine Überbrückung von 6 Wochen Schließzeiten bedeuten würde, sofern sie ein Grundschul- und ein Kindergartenkind haben. Ein Entwurf, der nicht nur bei den rund 30 erschienenen Eltern keinen Anklang fand.

Denn der Ausschuss sprach sich für einen anderen Satzungsentwurf aus. Dieser sieht eine Schließzeit der Kindertagesstätten in Anlehnung an die Schließzeiten der Grundschulbetreuungsvereine vor. Konkret würde dies bedeuten, dass die Eltern drei Wochen Schließzeiten zu überbrücken haben anstelle möglichen sechs Wochen. So würden die Einrichtungen in Eidengesäß, Geislitz und Großenhausen in den Wochen 1,2,3 – analog zum Betreuungsverein der Geisbergschule schließen. Die Einrichtungen in Altenhaßlau in den Wochen 3,4, 5 – analog den Schließzeiten des Betreuungsvereins der Haselaschule. Dass parteiübergreifend dieser Entwurf für den Besten gehalten wird, stimmt die anwesenden Eltern und Elternbeiräte positiv. So könnte nun endlich eine dauerhafte Lösung per Satzung verabschiedet werden, die familienfreundlich ist und dem Wunsch der Elternschaft entspricht.

Bleibt also zu hoffen, dass der neue Satzungsentwurf, der von allen Parteien begrüßt wurde, tatsächlich auch am 22. Juni im Ausschuss verabschiedet und am 04. Juli durch die Gemeindevertreterversammlung bestätigt wird. Die Eltern und Elternbeiräte haben bereits angekündigt, auch am 22. Juni erneut wieder so zahlreich vor Ort zu sein, um auch die finale Abstimmung mit zu verfolgen.


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