Neue Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde beschlossen

Linsengericht
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Bereits in der Gemeindevertretersitzung am Dienstag, 2. November 2021 beantragte die Bürgerliste / FWG Linsengericht eine Neufassung der gemeindlichen Richtlinien zur Vereinsförderung.

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Die Richtlinien stammten aus dem Jahr 2008 und waren nach 14 Jahren sowohl in redaktioneller Hinsicht, aber auch in Bezug auf die Höhe der Förderung zu überarbeiten, so die Vertreter der Bürgerliste im Ausschuss für Soziales, Kultur, Jugend, Sport und Senioren Nicole Dein und Klaus Balzer. Nachdem der Fachausschuss in zwei Sitzungen über die Änderungen der Richtlinien für die Vereinsförderung beraten hatte wurden diese in der Gemeindevertretersitzung am 04. Juli 2022 einstimmig beschlossen.

Die wesentlichen Änderungen betreffen die Aufstockung des Sockelbetrages für Vereine um 40 Euro auf nun 250 Euro und die Erhöhung der Zuschussbeträge pro Vereinsmitglied. Für Erwachsene werden nun 2,00 Euro (vorher: 1,60 Euro) gewährt. Jugendliche bis 18 Jahre werden nun mit 4,00 Euro (vorher: 3,00 Euro) gefördert.

Die Beantragung der Vereinsförderung bei der Gemeinde Linsengericht muss bis jeweils zum 15. Sept. des Jahres erfolgen. Mit den neuen Vereinsförderrichtlinien wird die Unterstützung der Vereine durch die Gemeinde Linsengericht weiterhin sichergestellt, so die Vertreter der Bürgerliste/FWG Linsengericht.

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Vertreter der Bürgerliste/FWG Linsengericht vor dem Haus der Vereine in Altenhaßlau (von links): Klaus Balzer, Roland Pfeifer, Wilfried Straub, Heinz Breitenbach, Rainer Gerst, Anette Braun, Dirk Seybold und Ruben Hundhausen.


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