Für die Neuwahl der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson können sich interessierte Personen zur Wahl stellen.
Für die Neuwahl der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson können sich interessierte Personen zur Wahl stellen.
Für die Eignung gelten die Voraussetzungen nach § 3 HSchAG. Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig. Interessierte Personen können sich mit aussagekräftigen Unterlagen bis spätestens 16.02.2024 bei dem
Gemeindevorstand Linsengericht
- Hauptamt -
Amtshofstraße 1
63589 Linsengericht
bewerben. Für die Anforderung eines Bewerbungsformulars und/oder bei Rückfragen stehen die Mitarbeiter/innen des Hauptamtes unter der Telefonnummer 06051 709-120 oder unter E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne zur Verfügung. Weitere Informationen unter https://www.linsengericht.de.
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