Neuwahl der Schiedspersonen

Linsengericht
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Für die Neuwahl der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson können sich interessierte Personen zur Wahl stellen.

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Für die Eignung gelten die Voraussetzungen nach § 3 HSchAG. Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig. Interessierte Personen können sich mit aussagekräftigen Unterlagen bis spätestens 16.02.2024 bei dem

Gemeindevorstand Linsengericht
- Hauptamt -
Amtshofstraße 1
63589 Linsengericht

bewerben. Für die Anforderung eines Bewerbungsformulars und/oder bei Rückfragen stehen die Mit­arbeiter/innen des Hauptamtes unter der Telefonnummer 06051 709-120 oder unter E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne zur Verfügung. Weitere Informationen unter https://www.linsengericht.de.


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