Der vom Amt für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Linsengericht für das Haushaltsjahr 2019 wurde gemäß § 114, Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung von der Gemeindevertretung am 05.11.2024 beschlossen. Dem Gemeindevorstand wurde Entlastung erteilt.



