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"Bei einer Podiumsdiskussion gab die SPD-Kandidatin Astrid Rost auf die Frage nach dem Umgang mit der AfD-Fraktion folgende Erklärung ab: 'Für mich steht die Brandmauer. Solange die AfD keine verbotene Partei ist, wird sie eventuell in der Gemeindevertretung sitzen, aber ichbleibe bei der Brandmauer'" ,wirft diese Aussage für den Kreisvorsitzenden der AfD und Spitzenkandidaten in Linsengericht, Jürgen Mohn, Fragen auf.

„In Linsengericht sitzen demokratisch gewählte Mandatsträger der bürgerlich, konservativen Alternative für Deutschland (AfD). Hinter ihnen stehen Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde, die ihr Wahlrecht ausgeübt haben. Unabhängig von politischer Bewertung stellt sich die Frage: Gehört es nicht zum Wesen kommunaler Demokratie, gewählte Vertreter in die sachliche Auseinandersetzung einzubeziehen? Wie soll in der Gemeindevertretung konstruktiv gearbeitet werden, wenn bestimmte politische Initiativen bereits im Vorfeld kategorisch ausgeschlossen werden? Wie soll ein Bürgermeisteramt, das per Definition für alle Bürgerinnen und Bürger Verantwortung trägt, mit einer solchen Vorfestlegung vereinbar sein? Und welche Signalwirkung hat eine 'Brandmauer'-Rhetorik gegenüber jenen Wählerinnen und Wählern, deren Stimmen zur Zusammensetzung der Gemeindevertretung führen? Gerade auf örtlicher Ebene geht es nicht um ideologische Grundsatzdebatten, sondern um konkrete Aufgaben: Haushaltsdisziplin, Infrastruktur, Kinderbetreuung, Vereinsleben und wirtschaftliche Entwicklung. Sollten hier nicht Argumente zählen statt Parteigrenzen? Entscheidet nicht die Qualität eines Vorschlags – unabhängig davon, von wem er eingebracht wird? Das Bürgermeisteramt ist kein Parteiamt, sondern das höchste Verwaltungsamt der Gemeinde. Es verlangt Ausgleich, Gesprächsbereitschaft und die Fähigkeit, Mehrheiten im Interesse des Gemeinwohls zu organisieren. Diese Fragen hätte sich Astrid Rost stellen müssen, bevor sie eine derart weitreichende Aussage trifft. Nach Auffassung der AfD zeugt ihre Position von einem problematischen Amtsverständnis."

 

 


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