„Wann werden zu hohe Müllgebühren zurück gezahlt?“

Linsengericht

"Die Linsengerichter Einnahmen aus Müllgebühren doppelt so hoch wie die Kosten", erklärt CDU-Gemeindevertreter Werner Fischer in einer Pressemitteilung.

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Und weiter:"Für Transport und Entsorgung des Restmülls (graue Tonne) entstanden 2024 insgesamt Kosten von knapp 500.000 Euro, dafür kassierte die Gemeinde von allen Bürgern etwas mehr als eine Million Euro Gebühren, genaue Zahlen siehe Tabelle:

2024

Einnahmen

Kosten

Differenz

Restmüll

1.011.038,37 €

463.598,10 €

547.440,27 €

Biomüll

324.070,94 €

348.066,56 €

-23.995,62 €

Sperrmüll

741,52 €

138.135,13 €

-137.393,61 €

Diese Zahlen gab Bürgermeister Ungermann in der letzten Sitzung der Gemeinde­vertretung am 24.02.2026 auf eine Anfrage des Gemeindevertreters Werner Fischer aus dem letzten Jahr bekannt. Weitere Angaben zum Linsen­gerichter Müll sind auf der Homepage der Gemeinde (RIS) zur 38. Sitzung der Gemeinde­vertretung unter TOP 14.1 in der Antwort zur Anfrage nachzulesen", so Fischer weiter.

Zu diesen immensen Einnahmen kam es laut seinen Angaben durch die Gebührenerhöhung in 2024: "Praktisch eine Verdoppelung der Müllgebühren. Grundlage war die vorgelegte Kalkulation des Bürgermeisters, diese war offensichtlich weit überzogen. Gebühren-Einnahmen müssen den Kosten entsprechen, sollen für die Gemeinden einiger­maßen ausgeglichen sein und sind keine Neben-Einnahmen der Gemeinden. Sie sind ein Honorar für eine klar umrissene Leistung. Um Unschärfen in der Kalkulation auszugleichen, kann eine Gebühren-Ausgleichs­rücklage angelegt werden. Für den Biomüll beträgt die Abweichung von Einnahmen und Kosten circa 7 %, das kann über Rücklagen ausgeglichen werden. Die Quer-Subventionierung des Sperrmülls durch die Restmülltonnen wird rechtlich nicht haltbar sein. Da sollte für die hohen Sperrmüll-Kosten auch ein anderes System und direkter Kostendeckung beschlossen werden. Davon abgesehen bleibt immer noch ein erheblicher Überschuß für die Müllentsorgung übrig. Für 2024 sind in den Rücklagen schon über 300.000 € vorhanden, die Zahlen für 2025 liegen noch nicht vor. Große Veränderungen sind nicht abzusehen. Aber bei dem hier vorliegenden Überschuß wird eine angemessene Rücklage weit überschritten. Viele Bürger/Wähler wollen von den angetretenen Parteien und Kandidaten wissen, wie sie sich die Rückerstattung dieser von ihnen zuviel gezahlten Gebühren vorstellen. Die Bürger/Wähler erwarten hierzu klare Absichten und haben das verdient", so Fischer abschließend.


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