Bei der jüngsten Monatsversammlung des Heimat- und Geschichtsvereins Linsengericht in der Zehntscheune in Altenhaßlau referierte Pfarrer Dr. Michael Lapp vom Verein für Hessische Geschichte und Landeskunde über die Reformation in Hessen von 1526.
In seinem Vortrag ging Dr. Michael Lapp darauf ein, wie sich die Reformation in Hessen durchsetzt - von der Klosterauflösung bis zur Homberger Synode. Initiiert wurde diese von dem ab 1518 in Hessen regierenden Landgrafen Philipp, auch der Großmütige genannt. Er gehörte zusammen mit dem sächsischen Kurfürsten Friedrich III. zu den ersten und gleichzeitig wirksamsten Protagonisten der Reformation Martin Luthers. Das Wormser Edikt, das Luther praktisch vogelfrei erklärte, wurde jedoch von Philipp nicht umgesetzt.
Bis 1524 war Philipp noch altgläubig, wie es damals hieß. Dennoch ahndete er bereits damals Störungen der Heiligen Messe und Übergriffe auf Kleriker meist nicht. In der 1524 veröffentlichten Polizeiordnung hieß es, das Evangelium soll “lauter und rein“ verkündet werden. Wann genau und warum Philipp sich der Reformation anschloss, ist nicht bekannt, allerdings gilt es als sicher, dass der Einfluss Melanchthons nach einer Begegnung mit dem Landgrafen eine Rolle spielte.
1525 lehnte Philipp ab, dem Dessauer Bund beizutreten, mit dem Altgläubige Fürsten Aufruhr und Häresie bekämpfen wollten. Stattdessen trat er 1526 dem Torgauer Bund bei, in dem sich Kursachsen und Hessen verpflichteten, sich gegenseitig zu unterstützen, falls sie in der „Glaubenssache“ unter Druck gesetzt würden. Die im Speyrer Reichstagsabschied enthaltene Klausel – „wie ein jeder solches gegen Gott und Kaiserliche Majestät hoffet und vertraut zu verantworten“ - legitimierte Philipp, die kirchlichen Verhältnisse in seinem Territorium umzugestalten und veranlasste ihn zu weiteren Reformschritten.
Bereits 1525 hatte Philipp alle Besitztümer der hessischen Klöster inventarisieren lassen. Die Auflösung der Einrichtungen setzte er schonend, aber konsequent durch. Den Ordensleuten gewährte er aus dem Klostergut eine Starthilfe für eine bürgerliche Existenz. Eine erste Generation evangelischer Pfarrer wurde rekrutiert. Das Klostergut nutzte der Landgraf zur Dotierung der Universität Marburg und für die Hessischen Hohen Hospitäler, aber auch für militärische Zwecke und die eigene Verwaltung.
Mit der Einführung der Reformation gewann er den Franziskaner Franz Lambert von Avignon für den Plan, eine Synode einzuführen, und berief die Landstände und die hessische Geistlichkeit nach Homberg an der Efze. Ziel war es, den Religionskonflikt auf seinem Territorium zu entscheiden. Die Disputation über Lamberts Thesen stieß bei den „Altgläubigen“ kaum auf Gegenwehr.
Nach der Zusammenkunft verfasste Lambert mit der „Reformatio Ecclesiarum Hassiae“ (Reformation der Gemeinden Hessens) eine neue Kirchenordnung. Diese Ordnung wurde Luther zur Prüfung vorgelegt. Der aber warnte, man für solle nicht zu viel regeln. Danach wurden Visitationen in die Gemeinden entsandt, die die Verhältnisse vor Ort überprüfen sollten. Sie sollten geeignete Pfarrer finden, die für die Umsetzung der Gottesdienstreformen sorgen sollten.
Die Homberger Synode fand 1526 unter Mitwirkung von geistlichen und weltlichen Landesständen der Landgrafschaft Hessen statt. In der Homberger Stadtkirche wurde diskutiert, ob der protestantische Glaube in der Landgrafschaft einzuführen sei. Landgraf Philipp war als Initiator des Treffens auch ihr großer Fürsprecher. Schließlich wurde die Landgrafschaft protestantisch. Allerdings: Die neue Kirchenordnung trat jedoch nie in Kraft, da sie Luther zu tiefgreifend erschien.
Als kleines Dankeschön für den spannenden Vortrag überreichte der Vorsitzende des Heimat- und Geschichtsvereins Linsengericht, Heinz Breitenbach, ein Exemplar der Linsengerichter Geschichtsblätter und eine Flasche Rotwein an den Referenten.


Heinz Breitenbach (links) und Dr. Michael Lapp.
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