Die unter der laufenden Nummer eins aufgeführte Wahlbewerberin des Wahlvorschlages der Bürgerliste/FWG Linsengericht (BGL-FWG) für die Gemeindewahl am 15.03.2026, die ehemalige Bürgermeisterkandidatin Nicole Dein (BGL-FWG), ist aus der Gemeindevertretung ausgeschieden.
Aufgrund des Verzichts von Dein wird gemäß § 34 KWG der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Bürgerliste/FWG Linsengericht (BGL-FWG) unter der laufenden Nummer 5 für die Gemeindewahl am 15.03.2026, Klaus Balzer (BGL-FWG), als Nachrücker in die Gemeindevertretung Linsengericht festgestellt. Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Altenhaßlau, Amtshofstraße 1, 63589 Linsengericht, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
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