Thema Windkraft ist noch nicht erledigt

Linsengericht

Seit November 2012 wird das Thema „Bau von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet von Linsengericht auf der Rauen Heil und dem Franzosenkopf“ diskutiert.

Harth & Schneider
Höfler Fenster
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Durch die gute Zusammenarbeit der Bürgerliste, der CDU und der Bürgerinitiative „Windkraft im Spessart - In Einklang mit Mensch und Natur e.V.“ wurde erreicht, dass in Linsengericht eine Bürgerbefragung durchgeführt wurde. Eine überwältigende Mehrheit hat sich gegen die Bereitstellung von gemeindeeigenem Gelände für Windkraftanlagen ausgesprochen. Die Mandatsträger der SPD behaupten nun, das Thema Windkraftanlagen sei für Linsengericht erledigt. Dies ist keineswegs der Fall.

Auch die Potentialflächen der Gemeinde Biebergemünd an der Birkenhainer Straße (bis zu 28 Anlagen) und besonders auf dem Galgenberg oberhalb von Eidengesäß (Wingertsberg/bis zu 6 Anlagen) in einer Entfernung von nur 1000 m zur Wohnbebauung stellen noch immer eine Bedrohung für die Linsengerichter dar. Die Gemeinde Biebergemünd hat in ihrem Entwurf zum Flächennutzungsplan die Vorrangfläche auf dem Galgenberg nicht ausgewiesen, da die Wochenstube einer Mopsfledermaus im Kasselgrund gefunden wurde und damit eine Schutzzone von 5 km eingehalten werden muss. Trotz dieses Sachverhalts ist im veröffentlichten Regionalplan Südhessen der Galgenberg als Vorrangfläche für Windkraftanlagen ausgewiesen.

Am Mittwoch 09.04.2014 wurde in der Sitzung des Gemeindeparlaments der Gemeinde Linsengericht besprochen, welche Meinung Linsengericht zu den im Regionalplan enthaltenen Vorrangflächen hat, die auf die Linsengerichter Bürger Auswirkungen haben.

Es ging hier nicht nur um die Flächen am Franzosenkopf und der Rauen Heil, die auf Linsengerichter Gebiet liegen, sondern auch um die Flächen an der Birkenhainer Straße und dem Galgenberg auf Biebergemünder Gemeindegebiet. Gerade die Fläche auf dem Galgenberg, die oberhalb von Eidengesäß (Wingertsberg) liegt, hätte erhebliche Auswirkungen auf die Lebensqualität und Gesundheit der Eidengesäßer Einwohner (Fläche 78 im Regionalplan).

Die CDU und BGL Parlamentarier legten hier eine ausführliche Stellungnahme zum Regionalplan für das Regierungspräsidium vor. Sie forderten, dass nicht wie im Regionalplan vorgesehen nur 600 m Abstand zur Wohnbebauung eingehalten werden, sondern mindestens 1000 m. Wünschenswert wären hier jedoch mindestens 2000 m, die auch die Bad Orber Parlamentarier für Bad Orb beschlossen haben.

Die Abgabe dieser Stellungnahme, die sich ausführlich mit den negativen Auswirkungen auf die Menschen und die Natur beschäftigt, wurde mit den Stimmen der SPD und der Grünen abgelehnt. Sie setzten mit ihrer Mehrheit durch, dass der Regionalplan mit allen negativen Auswirkungen nur zur Kenntnis genommen wird. Sie führten hier an, dass alle Linsengerichter Flächen der Gemeinde gehörten und die Bürger ja in der Abstimmung im September den Bau von Windkraftanlagen auf Linsengerichter Gebiet abgelehnt hätten. Dies zeugt nicht davon, dass sie bereit sind, für die Interessen ihrer eigenen Bürger einzutreten.

Nun unterstellt Herr Becker (SPD) der Linsengerichter CDU und der Bürgerliste „Falschinformation“ und bezieht sich dabei auf den Biebergemünder Flächennutzungsplan. Kann Herr Becker nicht die einzelnen Planungsschritte unterscheiden? Ist ihm nicht bekannt, dass ein verabschiedeter Regionalplan den Flächennutzungsplan von Biebergemünd ablöst und für ungültig erklärt? Es ist Herrn Becker doch hoffentlich klar, dass die drohende Gefährdung für Natur und Menschen in Linsengericht nur durch eine detaillierte Stellungnahme zum Regionalplan abgewendet werden kann. Mit der Pressemitteilung von Herrn Becker werden die Bürger absichtlich falsch informiert.

In diesem Zusammenhang stellen wir auch wieder die Frage, warum haben Bürgermeister Ungermann und die SPD Mandatsträger das von der Gemeinde teuer gekaufte avifaunistisches Gutachten mit den Daten zu Flora und Fauna nicht an das Regierungspräsidium in Darmstadt weitergeleitet? Sollen das hohe Fledermausaufkommen und die Rotmilan-Horste nicht in die Regionalplanung einbezogen werden?

Die Bürgerinitiative „ Windkraft im Spessart – In Einklang mit Mensch und Natur“ Ortsgruppe Linsengericht fordert alle Linsengerichter Mandatsträger zu einer detaillierten Stellungnahme zum Regionalplan Südhessen auf. Als Diskussionsgrundlage kann der Entwurf der CDU und BGL verwendet werden. Auch auf der Internetseite http://www.windkraft-im-spessart.de der Bürgerinitiativekönnen die Mandatsträger wichtige Punkte finden, die im Regionalplan mit aufgenommen werden sollten.

"Wir möchten auch darauf hinweisen, dass jeder Bürger selbstständig einen Einspruch bei dem Regierungspräsidium einreichen kann. Musterbriefe und Bausteine finden Sie auf der Homepage der BI. Nutzen Sie die Chance, Ihre Meinung zu äußern und die Politiker an ihre Aussagen im letzten Bundes- und Landtagswahlkampf zu erinnern. Nur der Bürgerwille zählt", heißt es in einer Pressemitteilung abschließend.


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