Der Gemeindevorstand der Gemeinde Linsengericht hat gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungs-gesetz (HLöG) vom 23.11.2006 die Freigabe von maximal vier Sonntagen anlässlich von Märkten bzw. Veranstaltungen wie nachstehend beschlossen.
08.03.2015 - Barbarossamarkt
15.03.2015 - Tag der offenen Tür Fa. Höfler, Großenhausen
10.05.2015 - Tag der offenen Tür Paradieschen
11.10.2015 - Schelmenmarkt
Die Verkaufsstellen dürfen nur in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet werden.
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