Der Gemeindevorstand der Gemeinde Linsengericht hat gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungs-gesetz (HLöG) vom 23.11.2006 die Freigabe von maximal vier Sonntagen anlässlich von Märkten bzw. Veranstaltungen wie nachstehend beschlossen.
13.03.2016 - Barbarossamarkt
09.10.2016 - Schelmenmarkt
Die Verkaufsstellen dürfen nur in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet werden.
Kommentar schreiben
Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de
















