Eine Teilstrecke der Gemeindestraße „Kleinbahnweg“, Straßenparzelle 19/23 in Flur 4 mit einer Fläche von 170 m² sowie ein Teil der Straßenparzelle 19/24 in Flur 4 bis zur Verlängerung der Grenze zu Flurstück 19/26 mit einer Fläche von 645,50 m² gelegen in Altenhaßlau ist laut einer Mitteilung aus dem Rathaus für den Verkehr entbehrlich geworden.



