Linsengericht: Bewerbung für Grundstücke in Neubaugebiet startet

Geislitz
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Die Gemeinde Linsengericht bietet im Neubaugebiet „Im Weisgrund“ OT Geislitz ab sofort Baugrundstücke zum Verkauf an. Das Neubaugebiet liegt am nördlichsten Ortsrand. Die zum Verkauf stehenden Grundstücke können sowohl mit einem Einzelhaus als auch einem Doppelhaus bebaut werden. Die Bebauung kann mit zwei Vollgeschossen erfolgen, zulässig sind maximal zwei Wohnungen. Alle weiteren Festsetzungen ergeben sich aus dem Bebauungsplan "Im Weisgrund".

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Der Verkaufspreis (ohne Erschließungskosten) beträgt 160,00 €/m². Die Entscheidung über die Bauplatzvergabe obliegt dem Gemeindevorstand der Gemeinde Linsengericht. In den Bauplatzpreisen nicht enthalten sind Erschließungs- und Abwasserbeiträge, Kosten für die Herstellung der Anschlüsse für Kanal, Wasser, Strom, Telekommunikation sowie Notarkosten, Grunderwerbssteuer und die Überschreibungsgebühren des Grundbuchamtes.

Die Arbeiten zur Erschließung des Baugebietes werden im März diesen Jahres beginnen und voraussichtlich Ende November diesen Jahres abgeschlossen sein. "Es ergeht der Hinweis, dass in keiner der Straßen des Baugebietes eine Versorgung mit Erdgas erfolgen wird. In dem noch abzuschließenden Notarvertrag wird eine Baufrist und ein Rückkaufsrecht zu Gunsten der Gemeinde Linsengericht vereinbart, damit eine spekulative Verwendung der von der Gemeinde Linsengericht abgestellten Baugrundstücke ausgeschlossen wird. Unter anderem verpflichtet sich der zukünftige Bauherr, auf dem erworbenen Grundstück ein Wohnhaus für sich zu errichten und den Neubau spätestens nach drei Jahren ab Vertragsabschluss rohbaufertig und innerhalb von weiteren zwei Jahren bezugsfertig zu erstellen. Kommt der Erwerber der Bauverpflichtung nicht nach, so hat er auf Verlangen der Gemeinde das Grundstück kosten- und lastenfrei zum gleichen Preis zurückzugeben. Die durch die Rückübereignung entstehenden Kosten hat der ursprüngliche Grundstückserwerber zu tragen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir diese Klauseln in den Kaufvertrag aufnehmen werden, da nur hiermit eine spekulative Verwendung der Grundstücke verhindert werden kann", teilt die Gemeinde mit.

Nach Einreichung des vollständig ausgefüllten Bewerbungsformulars für das Baugrundstück wird dieses dem Gemeindevorstand zur Entscheidung vorgelegt. Bei positivem Beschluss erfolgt Auftragserteilung an ein Notariat zur Vorbereitung der Kaufvertragsunterlagen und ein Beurkundungstermin mit den Käufern wird abgestimmt. Die Kosten für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme können auf die Grundstückseigentümer aller Eingriffsgrundstücke im Baugebiet umgelegt werden. Eine Berechnung hierüber ist bisher nicht erfolgt.

Nähere Informationen zum Baugebiet sowie die Bewerbungsunterlagen unter www.linsengericht.de/bauen-verkehr/bauen/nbg-im-weisgrund. Bewerbungen können bis einschließlich 13.02.2022 bei der Gemeinde Linsengericht – Bauamt – eingereicht werden.


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