BGL/FWG fordert Bauverpflichtung für Photovoltaikanlagen

Von links: Heinz Breitenbach, Mark Trageser, Dirk Seybold und Ruben Hundhausen.

Lützelhausen
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Die Gemeindevertretung Linsengericht hat in ihrer Sitzung am 03. März 2022 den Aufstellungsbeschluss für die 12. Flächennutzungsplanänderung gefasst und im Parallelverfahren die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Am Weinberg II“ im Ortsteil Lützelhausen beschlossen.

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Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die im Geltungsbereich gelegenen Grundstücke durch rechtsverbindliche Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch einer städtebaulichen Neuordnung als Gewerbegebiet zugeführt werden. Es ist eine Gewerbefläche von ca. 6,7 Hektar geplant. Aus den bisherigen landwirtschaftlichen Nutzflächen will die Gemeinde Linsengericht ein weiteres Gewerbegebiet entwickeln.

"Mit unserem Antrag eine Bauverpflichtung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen der neu entstehenden Gebäude den zukünftigen Erwerbern der Gewerbegrundstücke aufzuerlegen, verfolgen wir das Ziel den Ausbau der erneuerbaren Energien in Linsengericht zu stärken“, so Ruben Hundhausen ( Bürgerliste/FWG), Mitglied im Ausschuss für Verkehr, Bau und Energieplanung.

„Auch möchten wir erreichen, dass in Linsengericht möglichst keine Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet werden", so Mark Trageser, der die Bürgerliste/FWG Linsengericht im Ausschuss Umwelt, Agrar, Forst und Tourismus vertritt.

photvoltalinsenfw az

Von links: Heinz Breitenbach, Mark Trageser, Dirk Seybold und Ruben Hundhausen.


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