Landrat Thorsten Stolz wurde bei seinem Besuch bei der Eisele AG in Maintal von Dennis Eisele (rechts), technischer Leiter, und Betriebsleiter Rocco Schimmel (links) empfangen.

Wer hoch hinaus will, braucht eine stabile Basis, vor allem, wenn es sich dabei um einen Kran handelt, mit dem schwere Lasten bewegt werden müssen.

"Der Haushalt der Stadt Maintal ist in den roten Zahlen. Wie hier ein Ausgleich zu schaffen ist, wird derzeit von den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung diskutiert", meldet sich der Seniorenbeirat mit einer Pressemitteilung zu Wort.

Im Familienzentrum Schillerstraße gibt es seit Jahresanfang ein zusätzliches Beratungsangebot für Familien. Über die gute Kooperation mit der Frühförderstelle der ask-Familienberatung freuen sich Christiane Mehringer, Leiterin des Familienzentrums, Gudrun Meyer-Wehmann vom ask und Kerima Ege, stellvertretende Leiterin des Familienzentrums (von rechts). Foto: Stadt Maintal

Das Leben als Familie gleicht zuweilen einer Achterbahnfahrt, denn der Alltag mit Kindern hält große und kleine Herausforderungen bereit.

Der Stadtverkehr Maintal (SVM) informiert darüber, dass aufgrund der Sanierung des Parkplatzes am Maintalbad die Bushaltestelle „Maintalbad“ ab Mittwoch, 25. Januar, nicht angefahren werden kann.

Landrat Thorsten Stolz tauschte sich mit Nils Burger (links) und Claus Burger (rechts), Geschäftsführer der Burger Baudekorkation GmbH in Maintal, über wirtschaftliche Themen aus.

2024 existiert die Burger Baudekoration GmbH seit hundert Jahren. Sie hat viele Großereignisse überstanden, unter anderen Weltwirtschaftskrise, Krieg, Ölkrise, Finanzkrise und Coronakrise.

Die für März geplante Ausstellung „Freiheit“ der Künstlerin Anne Schelhaas-Wöll wird in das Dörnigheimer Fotostudio der Fotografenmeisterin verlegt. Foto: Stadt Maintal

Die Ausstellung „1/2 + 1/2“ des Künstlers Frank Gieltowski im Februar sowie die Ausstellung „Freiheit“ der Fotografenmeisterin Anne Schelhaas-Wöll im März können nicht wie geplant im Historischen Rathaus Hochstadt stattfinden.

Wählen zu gehen, ist ein Grundrecht und Herzstück der Demokratie. Deshalb gibt es auch im Fall kurzfristiger Erkrankung oder wenn andere wichtige Gründe einem Besuch im Wahllokal entgegenstehen, die Möglichkeit das Stimmrecht auszuüben.

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