Kino vor Ort zeigt „Die Unbeugsamen“

Bischofsheim
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Die Veranstaltungsreihe „Kino vor Ort“ wagt im März 2022 einen Neustart. Der bereits für Ende November 2021 vorgesehene Film „Die Unbeugsamen“ soll nun in Kooperation mit dem Frauen- und Gleichstellungsbüro gezeigt werden.



Der ausgewählte Dokumentarfilm, der in den Medien viel beachtet und besprochen wurde, bietet sich thematisch hervorragend als Beitrag im Rahmen der jährlich im März stattfindenden Frauenwochen an. Der Film „Die Unbeugsamen“ schickt das Publikum auf eine unterhaltsame und überraschende Zeitreise in die Jahre der Bonner Republik. Thema des Films sind Frauen, die sich gegen vielfältige Widerstände in den Jahren von 1950 bis zur Wiedervereinigung in der Politik durchgesetzt haben. Der Film veranschaulicht den Mut und das Durchhaltevermögen der Politikerinnen zum einen anhand von Interviews mit noch lebenden Vertreterinnen unterschiedlicher Parteien, wie z.B. mit Rita Süssmuth und Renate Schmidt. Zum anderen belegen historische Aufnahmen, mit welchen Vorurteilen und Herabsetzungen die weiblichen Abgeordneten kämpfen mussten. Dies zeigen vor allem auch die Äußerungen und Reaktionen der Männer im damaligen Bundestag. Aus heutiger Sicht wirken die zum Teil erstmals veröffentlichten Aufnahmen ungewollt komisch. Dennoch kann man dem Film von Regisseur Torsten Körner durchaus eine gewisse Aktualität bescheinigen. „Die Unbeugsamen“ ist aufgrund der Publikumszahlen einer der erfolgreichsten Dokumentarfilme der letzten Jahre und wurde in 2021 als bester Dokumentarfilm ausgezeichnet.

Wer eine der beiden Vorführungen besuchen möchte, kann unter Angabe der gewünschten Vorführzeit und Personenanzahl per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bis zum 15.03.2022 reservieren. Eventuelle Restkarten können auch an der Abendkasse erworben werden.

Wichtiger Hinweis: Die Stadt Maintal behält sich vor, die Veranstaltung auf Grund der pandemischen Lage, kurzfristig zu ändern oder abzusagen.

Achtung: für den Besuch gilt die 3G Regelung - Geimpft, Genesen, Getestet (Testnachweis von einem offiziellen Testzentrum, nicht älter als 24 h) und das Tragen einer FFP2-Maske! - (Änderungen vorbehalten)


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