Maintal: Fährbetrieb nach Mühlheim soll für immer eingestellt werden

Dörnigheim
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Der Kreisausschuss des Landkreises Offenbach hat in seiner Sitzung am Dienstag dem Kreistag empfohlen, den Betrieb der Mainfähre von Mühlheim nach Maintal-Dörnigheim dauerhaft einzustellen. Das Fährschiff MS Dörnigheim sowie die zugehörigen Nebenanlagen sollen veräußert beziehungsweise verwertet werden. Die endgültige Entscheidung wird der Kreistag am Mittwoch, 24. Juni 2020, treffen. Damit wäre die fast 120-jährige Geschichte der Fährstelle auf dem Main beendet.



„Gemeinsam mit dem Main-Kinzig-Kreis sowie den Städten Maintal und Mühlheim hat der Kreis Offenbach nach Lösungen gesucht, unter anderem auch eine Erledigung in Eigenregie geprüft. Insgesamt neun Interessenten hatten sich im Laufe der Zeit – auch noch nach Beendigung des offiziellen Ausschreibungsverfahrens – beworben. Alle Alternativen sind an der Frage des Personals gescheitert. Es hat sich herausgestellt, dass die Fährverbindung nicht ohne weiteres aufgenommen werden kann und der Betrieb dieses Fährmodells technisch anspruchsvoll ist. Dabei wurde immer wieder deutlich, dass es für die Suche nach Fährleuten mit Patent keinen Markt gibt. Die Ausbildung von Fährleuten ist ohne geeignete Ausbilder nicht durchführbar. Es ist festzustellen, dass entsprechendes Fachpersonal fehlt. Neben einem wirtschaftlichen Betriebsmodell ist vor allem der Einsatz von zuverlässigem und kompetentem Personal unerlässlich. Unser Versuch mit einem motivierten, aber branchenfremden Betreiber die Fährverbindung wieder aufzunehmen, ist im vergangenen Sommer direkt gescheitert“, heißt es in einer Pressemitteilung des Landkreises Offenbach.

Ein weiterer Aspekt, der der Entscheidung zu Grunde liege, sei ein möglicher Business Plan. Einer mit circa 417.000 Euro relativ knapp kalkulierten Kostenseite stünden optimistisch geschätzte Einnahmen in Höhe von circa 234.000 Euro gegenüber. „Daraus ergibt sich ein Defizit von rund 183.000 Euro im Jahr. Unabhängig von Kosten spricht gegen eine Eigenerledigung durch die Kommunen die Beschränkung bei der wirtschaftlichen Betätigung nach Paragraf 121 Hessische Gemeindeordnung. Demnach darf sich eine Gemeinde unter anderem nur wirtschaftlich betätigen, wenn der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann. In nur gut vier Kilometer Entfernung fährt die Mainfähre Rumpenheim als privates Unternehmen ohne öffentliche Zuschüsse. Deswegen ist ein Betrieb der Mainfähre von Mühlheim nach Maintal mit erheblichen öffentlichen Zuschüssen nicht zu rechtfertigen“, heißt es in der Pressemitteilung des Landkreises Offenbach abschließend.


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