Vor 55 Jahren gewann der langjährige Betriebsratsvorsitzende von Honeywell, Rolf Knecht, in der dritten und letzten Instanz vor dem Bundesarbeitsgericht einen Prozess gegen den weltweit aktiven Konzern Honeywell.
Die Konzernleitung hatte den kritischen Belegschaftsvertreter ein Jahr zuvor entlassen. Bundesweit erregte die Auseinandersetzung zwischen dem engagierten Gewerkschafter und dem US-Konzern Aufsehen, ging es doch um die grundlegenden Rechte von betrieblichen Interessenvertretern. Honeywell war zu dieser Zeit über Jahrzehnte hinweg Dörnigheims bzw. Maintals weitaus größter Arbeitgeber mit bis zu 1.300 Beschäftigten.
Welche Anerkennung Rolf Knecht in der Belegschaft von Honeywell besaß, zeigt ein Bild, das der technische Ingenieur Karl-Heinz Riehm anlässlich des über sechswöchigen Streiks um Arbeitszeitverkürzung 1984 schuf. Rolf Knecht erhielt bei den Betriebsratswahlen immer weit über 90% der Stimmen. An seiner DKP-Mitgliedschaft nahmen nach dem Prozess die Geschäftsleitung und sogar die Arbeitgeberfunktionäre keinen Anstoß mehr.