Von 19 bis 20 Uhr steht Ortsgerichtsvorsteher Hans-Werner Marhauser bei Anliegen das Ortsgericht betreffend zur Verfügung.

Das Ortsgericht ist zuständig für die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften, die Erteilung der Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht, die Sicherung des Nachlasses, wirkt bei der Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen mit und übernimmt die Schätzung bebauter oder unbebauter Grundstücke.

 


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