Wozu braucht Maintal einen zweiten Stadtrat?

Maintal

„Mit Beschlussfassung der Stadtverordneten, hier der Mehrheit der Ampelfraktionen, wird die Stadt Maintal in Bälde einen zweiten Stadtrat haben“, stellt CDU-Fraktionsvorsitzender Martin Fischer fest.

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Gewählt werde dieser von der Stadtverordnetenversammlung und obwohl sich die Vertreter der Ampelfraktionen sich noch nicht auf einen Kandidaten einigen konnten, so spreche vieles dafür, dass es ein politischer Vertreter aus einer diesen Fraktionen sein wird.

Die CDU-Fraktion stellt sich aber die Frage, „ob Maintal einen zweiten Stadtrat braucht. „Mit der Neuwahl von Frau Böttcher in das Rathaus verließ mit Erhard Rohrbach ein souverän handelnder Rathauschef die Verwaltung und so begleitet nunmehr Ralf Sachtleber als erfahrender Hauptamtlicher Frau Böttcher in ihrer Einführungsphase.“, führen die Christdemokraten aus. Eine gemeinsame Arbeit zum Wohl der Stadt Maintal ist nach Ansicht der CDU durchaus gegeben und in Gesprächen mit dem Fraktionsvorsitzenden der CDU brachten beide Hauptamtlichen auch eine gegenseitige vertrauensvolle und zielorientierte Arbeit zum Ausdruck.

„Sollte nunmehr, durch welche Einflüsse auch immer, einer der Hauptamtlichen vorzeitig aus dem Amt ausscheiden, so ist selbstverständlich dann durch die entsprechenden Wahlen diese Stelle neu zu besetzen“, lautet die Forderung aus der CDU-Fraktion. Im Fall des ersten Stadtrates trifft die Maintaler Stadtverordnetenversammlung in maximal drei Wahlgängen diese Entscheidung. „Aber auch erst dann und nicht bereits schon zu einem Zeitpunkt, bei dem lediglich der erste Stadtrat eine Willensbekundung zum Wechsel in die neue Firma, hier die MIG zum Ausdruck gebracht hat“, führen sie weiter aus. Es sei nämlich noch gar nicht sicher, dass der erste Stadtrat in die MIG wechseln wird, denn er erklärte gegenüber der CDU Fraktion deutlich, dass er nur unter der Bedingung in die MIG wechseln wird, dass ihm die (noch nicht) zustehenden Pensionsansprüche dennoch gewährt werden sollen. Es sei also noch gar nicht klar, ob der Wechsel überhaupt vollzogen werden kann, schließlich steht einem Wahlbeamten der Pensionsanspruch überhaupt erst zu, wenn zwei Amtszeiten „abgeleistet“ wurden. Beim ersten Stadtrat wäre dies erst im Jahr 2019 gegeben. Nicht aber, wenn er vorher aus dem Amt ausscheidet. „Wozu braucht es jetzt also einen 2.Stadtrat, wenn doch gar nicht klar ist, dass der Erste ausscheidet? Mehr noch, würde es im Fall des Ausscheidens nicht ausreichen, die Position einfach neu zu besetzen? Wozu der Stadt die Mehrkosten für einen 2. Stadtrat auferlegen?“ fragen die Christdemokraten in ihrer Pressemitteilung.


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