Nach Artikel 3 des Grundgesetzes wie auch nach § 1 der Hessischen Verfassung wäre es jedoch rechts- und verfassungswidrig, einer bestimmten Volksgruppe Leistungen wie Kindergeld oder Elterngeld zu verweigern.
„Wenn wir in die Verfassung nur schöne Worte hineinschreiben, um sie aufzuhübschen, ihre Schutzvorschriften in der Praxis aber nicht anwenden, ist etwas faul im Staat“, kritisiert der Vorsitzende des Brüder-Schönfeld-Forum e.V., Herbert Begemann, in Maintal. Der Verein ist nach seiner Satzung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur verpflichtet und kümmert sich um die Erinnerung an die Verfolgung in der Zeit des Nationalsozialismus, von der auch Sinti und Roma besonders betroffen waren.
Die Sinti und Roma seien neben den Friesen, Dänen und Sorben eine der vier in der Bundesrepublik anerkannten Minderheiten und stünden unter dem Schutz der staatlichen Organe. Trotzdem komme es immer wieder zur Verbreitung rassistischer Parolen, ohne dass die Behörden einschreiten würden. „Wir erwarten, dass die Ordnungsbehörden Wahlplakate der NPD mit verfassungswidrigem Text umgehend aus dem Verkehr ziehen“, so Begemann.
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