Nordmainische S-Bahn: Geänderte Pläne für Abschnitt Maintal

Maintal
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Die Anhörung im Planfeststellungsverfahren zur Nordmainischen S-Bahn im Abschnitt 2 / Maintal geht in die nächste Runde.



Die Bürgerinnen und Bürger können die geänderten Unterlagen des 3. Planänderungsverfahrens bei den Auslegungskommunen einsehen. Nachdem die DB Netz AG die Planunterlagen für die Nordmainische S-Bahn, Planfeststellungsabschnitt 2 / Maintal erneut modifiziert und aktualisiert hatte, werden diese durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt ab dem 4. März ein weiteres Mal in den betroffenen Kommunen offengelegt.

Geändert wurden u. a. die schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen, denen jetzt die Prognosezugzahlen 2030 sowie das aktualisierte Betriebsprogramm 2030 zugrunde liegen. Eine Verbesserung bzw. Minimierung der während der Bauzeit zu erwartenden Beeinträchtigungen soll auf der Grundlage des ebenfalls modifizierten Baulärmkonzepts (schalltechnische Untersuchung Baulärm) erzielt werden. Weitere Modifikationen erfolgten auch in der technischen Planung sowie in den Unterlagen zum Grunderwerb.

Die geänderten Unterlagen liegen vom 4. März bis 3. April in den Städten Frankfurt am Main, Gelnhausen, Hanau, Maintal, Mühlheim am Main und Offenbach am Main sowie bei den Gemeinden Freigericht, Hasselroth, Linsengericht und Münster zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Bis zum 15. Mai 2020 besteht dann die Möglichkeit, sich zu den Planänderungen beim RP Darmstadt oder bei den auslegenden Kommunen schriftlich zu äußern und Einwendungen zu erheben.

Die geänderten Pläne und die ortsüblichen Bekanntmachungen können ab dem 4. März auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums (rp-darmstadt.hessen.de) über den Pfad Presse/Öffentliche Bekanntmachungen/Verkehr/Eisenbahnen sowie über das UVP-Portal des Bundes (https://www.uvp-portal.de) eingesehen werden. Über die Durchführung eines weiteren Erörterungstermins wird das RP nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen entscheiden.


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