Kreis Offenbach und Mühlheim verweigern Auskünfte zur Fähre

Maintal
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Mitglieder des Sprecherteams der Bürgerinitiative Fähre Mühlheim/Maintal baten die Kreise Offenbach und Main-Kinzig sowie die Städte Maintal und Mühlheim um Zusendung bzw. Einsichtnahme von Unterlagen seit Stilllegung der Fähre im Oktober 2017.



Doch statt der erhofften Bürgernähe blitzten die Fähraktivisten mit ihrem Ansinnen beim Kreis Offenbach und der Stadt Mühlheim ab. Die Antworten der Stadt Maintal und vom Kreishaus in Gelnhausen stehen noch aus.

In ihrem Anschreiben beriefen sich die Fragesteller der Bürgerinitiative auf das Hessische Informationsfrei-heitsgesetz, das den Bürgern das Recht auf Zusendung und Einsichtnahme von Dokumenten, Protokollen oder auf Datenträgern gespeicherten Informationen ausdrücklich einräumt. Die Fragesteller waren der festen Überzeugung, dass die Anwendung des Landesgesetzes im Zuge einer transparenten Politik auch für Kommunen und Kreise selbstverständlich sei. Doch weit gefehlt. In dem Antwortschreiben nur einen Tag später teilte der Kreis Offenbach mit: „Die Vorschriften über die Informationsfreiheit im Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz gelten gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG für die Landkreise nur dann, wenn dies ausdrücklich durch eine Satzung geregelt ist. Eine solche Satzung gibt es im Kreis Offenbach nicht. Es besteht daher kein Auskunftsanspruch. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen daher die begehrten Informationen nicht zur Verfügung stellen werden.“

Das Fehlen einer Satzung war auch für Mühlheims Rathauschef Tybussek der Grund, die gewünschten Auskünfte zu verweigern. Er verwies dabei auf das Fragerecht von Fraktionen im Stadtparlament. Die Mitglieder der Bürgerinitiative betrachten diese Aussage nur als Versuch, die bequeme Verweigerungshaltung zu begründen.

"Praktizierte Bürgernähe wäre allerdings, im Sinne des Landesgesetzes zu verfahren", so die Bürgerinitiative. Und weiter: "Schlussfolgernd stellt sich nun die Frage, ob man etwas zu verbergen hat? Während man in Sonntagsreden gerne Bürgernähe und Mitwirkung der Bürger im Munde führt, wird im konkreten Fall vollkommen geblockt. Denn für die Aktivisten und die Bürger*innen gibt es noch jede Menge Fragen, die im Zusammenhang mit der Stilllegung der Fähre im Oktober 2017, mit der Havarie beim Neustartversuch im Juli 2019 oder auch mit der erneuten Ausschreibung 2019 offen sind. Diese Fragen könnten durch Transparenz gemäß den Anfragen geklärt werden. Doch die Mauer des Schweigens in Dietzenbach und Mühlheim erhärtet den Verdacht der Bürgerinitiative, dass eine Abschaffung der Fähre vielleicht doch von Beginn an vom Kreis Offenbach beabsichtigt war."

Die Antworten des Main-Kinzig-Kreises und der Stadt Maintal stehen noch aus. Hierbei ist die Bürgerinitiative besonders auf die Antwort aus dem Rathaus der zweitgrößten Stadt im Main-Kinzig-Kreis gespannt. Denn in Maintal gibt es seit 2013 eine vom Stadtparlament beschlossene Informationsfreiheitssatzung, deren Mitinitiatoren pikanterweise jetzt teilweise aktiv in der Bürgerinitiative Fähre Mühlheim-Maintal mitarbeiten.


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