Ortsgerichtsvorsteherin Sigrid Bergmann bleibt im Amt

Maintal
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Sigrid Bergmann bleibt Ortsgerichtsvorsteherin im Bezirk Maintal II – Bischofsheim und Wachenbuchen.



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Die Stadtverordnetenversammlung sprach die erneute Ernennung Mitte Juni aus. „Ich freue mich sehr, dass ich auch zukünftig diese ehrenamtliche Tätigkeit ausüben darf“, sagt Bergmann. Seit August 2011 ist Sigrid Bergmann als Ortsgerichtsvorsteherin für das Ortsgericht Bischofsheim und Wachenbuchen tätig. Sie konnte als Justizbeamtin dieses Amt sofort übernehmen. Für ihren bisherigen ehrenamtlichen Einsatz und ihr außergewöhnliches Engagement bedankt sich die Stadt Maintal herzlich und gratuliert der Bischofsheimerin zu ihrer erneuten Ernennung.

Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Ortsgerichte übernehmen die Beglaubigung von Unterschriften, Abschriften, Zeugnissen oder Urkunden, schätzen den Wert von Grundstücken, erstellen Sterbefallanzeigen und übernehmen die Nachlasssicherung. Ortsgerichte gibt es übrigens nur in Hessen und sind ein zusätzlicher Service für die Bürger*innen. „Für Beglaubigungen von Unterschriften oder Abschriften ist in anderen Bundesländern in der Regel die Mitwirkung eines Notars oder einer Notarin erforderlich“, erläutert Bergmann. Von Bedeutung ist die Beglaubigung einer Unterschrift für Eintragungen in das Handels- oder Vereinsregister, bei Eintragungs- oder Löschungsbewilligungen beim Grundbuchamt, sowie bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Während die Beglaubigung von Urkunden oder Zeugnissen allein Ortsgerichtsvorsteher*innen vornehmen dürfen, müssen bei Schätzungen die zuständigen Ortsgerichtsschöffen hinzugezogen werden. Das Ortsgericht schätzt dann den Wert von bebauten und unbebauten Grundstücken auf Antrag eines Beteiligten oder einer Behörde und erstellt eine Schätzungsurkunde. In dieser sind unter anderem der Bodenwert, die Grundstücksgröße, die Bauart und der Wert der darauf befindlichen Bauwerke enthalten.

„Als Vorsitzende des Ortsgerichts bin ich weiterhin verpflichtet, nach dem Tod einer Person, die im Bezirk des Ortsgerichts ihren letzten gewöhnlichen Wohnsitz hatte, eine Sterbefallanzeige zu erstellen“, erwähnt Bergmann. Aus dieser gehen die persönlichen Daten der Verstorbenen, Angaben über die gesetzlichen Erben, der Wert des Nachlasses und Informationen über ein Testament hervor. Ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich des Ortsgerichts fallen die Nachlasssicherungen, die dann wichtig werden, wenn es keine Angehörigen gibt oder Unbefugte sich den Nachlass widerrechtlich aneignen könnten.

„Mein besonderes Anliegen ist, dass Bürger*innen durch eine Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung festlegen, wie sie bestimmte Angelegenheiten geregelt haben möchten“, erzählt Bergmann. Hier darf das Ortsgericht inhaltlich nicht beraten, sondern beglaubigt die Unterschriften unter den Dokumenten. Auf Wunsch erhalten Bürger*innen aber eine Informationsbroschüre zu diesen Themen.

Die Sprechstunden von Ortsgerichtsvorsteherin Sigrid Bergmann sind mittwochs von 18:00 bis 19:00 Uhr im Bürgerhaus Bischofsheim, Dörnigheimer Weg 21. Telefonisch ist sie Montag bis Freitag von 10:00 bis 17:00 Uhr unter 06109 67868 oder 01590-1318523 erreichbar. „Sie können mich gerne ansprechen, denn es ist mein Wunsch, dass Sie, liebe Maintaler*innen, entsprechend Ihren Wünschen und Vorstellungen gut abgesichert sind“, so Bergmann.

Foto: Sigrid Bergmann ist weiterhin als Ortsgerichtsvorsteherin für das Ortsgericht Maintal II tätig, zu dem Bischofsheim und Wachenbuchen gehören. Foto: Stadt Maintal


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