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Demnach müssen die Besucher*innen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.

Eine entsprechende Kontrolle erfolgt durch die Mitarbeiterinnen am Eingangsbereich. „Die Besucher*innen werden deshalb gebeten, die entsprechenden Nachweise mitzubringen“, so die stellvertretende Büchereileiterin Silke Schaaf. Als Testnachweis gilt die Bescheinigung einer anerkannten Teststation über einen Antigen-Schnelltest mit negativem Ergebnis. Die Bescheinigung darf nicht älter als 24 Stunden sein – ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Schüler*innen können das Testheft mit Eintragungen der Schule oder der Lehrkräfte vorlegen. Kinder unter 6 Jahren sowie Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind von der Nachweispflicht befreit.

„Weiterhin gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske und ein Abstandsgebot in unseren Räumlichkeiten“, erläutert Silke Schaaf. Es wird auch weiterhin um eine zügige Ausleihe und Rückgabe beim Aufenthalt gebeten. Da die Stadtteilbücherei Dörnigheim zurzeit noch wegen des Einbaus neuer Fenster geschlossen ist, erfolgt hier die Einführung nach Ende der Umbauarbeiten ab Mittwoch, dem 08. Dezember. Die beiden kleineren Standorte in Hochstadt und Wachenbuchen bleiben weiterhin geschlossen, da dort auf Grund der räumlichen Situation die Hygienemaßnahmen nicht ausreichend umgesetzt werden können. Um entsprechende Beachtung und Verständnis wird gebeten.


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