Ergänzend gilt gemäß einer Allgemeinverfügung des Main-Kinzig-Kreises ein Verbot, Feuerwerkskörper an publikumsträchtigen öffentlichen Orten zu zünden.

Dazu zählen in Maintal unter anderem die historischen Ortskerne in allen vier Stadtteilen, das Umfeld der Seniorenwohn- und –pflegeheime, sowie Orte, an denen sich erfahrungsgemäß Menschen versammeln, um gemeinsam Silvester und Neujahr zu feiern. Die vollständige Aufstellung ist der Allgemeinverfügung des MKK zu entnehmen, die unter anderem unter www.maintal.de/corona unter der Rubrik „Diese Regeln gelten aktuell“ abgelegt ist.

Durch die Regelung soll die Gefahr von Verletzungen minimiert werden, die durch das Zünden pyrotechnischer Gegenstände verursacht werden können, um die ohnehin angespannte Lage in den Kliniken nicht zusätzlich zu verschärfen. Außerdem sollen größere Zusammenkünfte unterbunden werden. Schließlich gilt seit 28. Dezember hessenweit eine verschärfte Kontaktbeschränkung. Demnach dürfen sich in der Öffentlichkeit maximal zehn Personen treffen, wenn alle geimpft und/ oder genesen sind. Sobald eine ungeimpfte oder nicht genesene Person darunter ist, gilt die Regel: der eigene Haushalt sowie maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts.

„Im Sinne eines entspannten Jahreswechsels bitte ich alle Maintaler*innen, diese Regelung zu beachten. Nutzen Sie Silvester für einen Rückblick auf die guten Momente des Jahres 2021 und verbinden Sie den Ausblick auf das neue Jahr mit Hoffnung und Zuversicht. In diesem Sinne wünsche ich allen einen guten Start in ein gesundes 2022“, so der Erste Stadtrat und Ordnungsdezernent Karl-Heinz Kaiser.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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