Reinigung von Fahrzeugen auf privaten oder städtischen Grundstücken nicht erlaubt

Das Waschen des Autos auf privaten oder städtischen Grundstücken ist in Maintal verboten. Fenster dürfen aber mit klarem Wasser gereinigt werden. Foto: Stadt Maintal

Maintal
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Ob Sahara-Staub, Blütenpollen oder Vogelkot: Ein verschmutztes Auto ist lästig und spätestens, wenn das Sichtfeld beeinträchtigt wird, ist eine Reinigung dringend angebracht.



Die ist allerdings nur in der Autowaschanlage möglich, denn das Waschen von Fahrzeugen auf dem eigenen Grundstück oder im öffentlichen Raum ist in Maintal verboten.

Vielen Bürger*innen ist nicht bewusst, dass Autos, Krafträder und Co. nicht auf dem eigenen Grundstück gewaschen werden dürfen. Denn durch die Reinigung lösen sich nicht nur Pollen und Staub, sondern auch Schadstoffe wie mineralische Kohlenwasserstoffe. Diese können in der Kläranlage nicht beseitigt werden, reichern sich in der Umwelt an und schädigen nachhaltig unsere Lebensgrundlagen. Aus diesem Grund ist auch das Reinigen von Felgen, Radkästen, Unterböden und Motorraum auf privaten und städtischen Grundstücken verboten. Besonders schlimm sind die Auswirkungen, wenn das Grundstück in einem Gebiet mit Trennkanalisation liegt. Hier hat die Stadt getrennte Kanäle für das Regen- und das Schmutzwasser verlegen lassen. In diesen Gebieten fließt das Abwasser der Stellplätze und Straßenflächen direkt in den Regenwasserkanal. Während das Abwasser des Schmutzwasserkanals in der Kläranlage aufbereitet wird, fließt das Wasser des Regenkanals ungefiltert in unsere Gewässer. In diesem Fall in den Main. Deshalb sollte auch immer darauf geachtet werden, dass keine Putz- und Reinigungsmittel von Autowäsche oder Hausputz über Hof- oder Straßeneinläufe in den Regenwasserkanal gelangen.

Windschutzscheiben, die durch Insekten und Vogelkot verschmutzt sind, dürfen mit reinem Wasser gesäubert werden. Bei hartnäckigen Flecken auf der Windschutzscheibe empfiehlt es sich, den Schmutz zuvor mit feuchtem Zeitungspapier einzuweichen.

Wer die Vorgaben nicht beachtet und das Fahrzeug dennoch auf privatem oder städtischem Grund wäscht, riskiert ein teures Ordnungswidrigkeitsverfahren. „Ob Sie in einem Gebiet mit Trennkanalisation wohnen, erfahren Sie im Anhang der Entwässerungssatzung der Stadt Maintal. Diese finden Sie auf der Homepage der Stadt Maintal unter www.maintal.de à Rathaus à Stadtrecht/Satzungen à 7.020 Entwässerungssatzung. Beispielsweise sind alle Neubaugebiete in einem Trennkanalisationsgebiet“, erläutert Sarah Dutiné vom Fachdienst Umwelt.

Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es unter www.maintal.de à Stadtentwicklung à Wasserwirtschaft. Rückfragen beantwortet Yvonne Dannhausen unter der Telefonnummer 06181 400-265 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

maintalautwaw az

Das Waschen des Autos auf privaten oder städtischen Grundstücken ist in Maintal verboten. Fenster dürfen aber mit klarem Wasser gereinigt werden. Foto: Stadt Maintal


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