Der Fachdienst Soziale Dienste der Stadt Maintal weist alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass ab 1. Juli 2013 die Zuständigkeit für die Wohngeld-Sachbearbeitung zum Main-Kinzig-Kreis wechselt.
Die Verordnung über die Zuständigkeiten zur Ausführung des Wohngeldgesetzes wurde am 30. Oktober 2012 von der Hessischen Landesregierung beschlossen. Dies bedeutet, dass für Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern die Zuständigkeit für die Ausführung des Wohngeldgesetzes ab dem 01.Juni 2013 entfällt. „Wir werden im Rathaus in der Klosterhofstraße in Maintal-Hochstadt ab diesem Zeitpunkt nur noch die Wohngeld-Anträge entgegen nehmen und die nötigen Unterlagen im Rahmen der Amtshilfe weiterleiten. Bearbeitet werden die Anträge ab Juli dann aber ausschließlich von der Wohngeldbehörde des Main-Kinzig-Kreises“, erklärte Stadtrat Ralf Sachtleber.
Wichtig ist für alle Betroffenen weiterhin, dass der Fachdienst Soziale Dienste nach dem Ende des jeweils laufenden Wohngeld-Bewilligungszeitraumes ab 1. Juli keine Erinnerungsschreiben mehr verschickt. „Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen dann eigenverantwortlich daran denken, nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes einen neuen Antrag zu stellen“, so Renate Gundert-Buch vom Fachbereich Soziales weiter. Die Formulare für Wohngeld-Anträge sind aber weiterhin wie gewohnt in den Maintaler Stadtläden sowie im Rathaus Maintal erhältlich.
Die Anschrift der neuen Wohngeldstelle des Main-Kinzig-Kreises lautet: Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises, Wohngeldbehörde, Barbarossastraße 16-24, 63571 Gelnhausen. Sprechzeiten dort sind am Montag, Dienstag und Mittwoch jeweils von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, am Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 17.30 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr.
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