Wahlbüro ist auch am Wahlwochenende geöffnet

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Wählen zu gehen, ist ein Grundrecht. Deshalb gibt es auch für den Fall einer kurzfristigen Erkrankung oder wenn andere wichtige Gründe einem Besuch im Wahllokal entgegenstehen, die Möglichkeit das Stimmrecht auszuüben.



Dazu können Wähler*innen bis zum Wahltag um 15 Uhr den Wahlschein für die Briefwahl beantragen.

Wahlberechtigte, die aufgrund von Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen Briefwahl nutzen möchten, können sich am Freitag, 6. Oktober, von 8 bis 13 Uhr, am Samstag, 7. Oktober, von 9 bis 11 Uhr, sowie am Sonntag, 8. Oktober, von 8 bis 15 Uhr an das Wahlbüro im Rathaus Hochstadt, Klosterhofstraße 4-6, wenden. Es ist am Freitag unter der Rufnummer 06181 400-302 und über die Zentrale unter 06181 400 0, am Samstag und Sonntag unter der Durchwahl -302 erreichbar.

 


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