Wählen zu gehen, ist ein Grundrecht. Deshalb gibt es auch für den Fall einer kurzfristigen Erkrankung oder wenn andere wichtige Gründe einem Besuch im Wahllokal entgegenstehen, die Möglichkeit das Stimmrecht auszuüben.
Wahlbüro ist auch am Wahlwochenende geöffnet
Tools
Typographie
- Smaller Small Medium Big Bigger
- Default Helvetica Segoe Georgia Times
- Lese Modus