Magistrat schlägt geringere Anhebung der Grundsteuer B vor

Maintal
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Der städtische Haushalt bildet die Grundlage für das Handeln der Stadtverwaltung als Dienstleister für die Menschen in Maintal.



Die Bezeichnung „Haushaltsplan“ verdeutlicht, dass sich nach der Einbringung des Etats in die Stadtverordnetenversammlung noch relevante Veränderungen ergeben können. So konnte Bürgermeisterin Monika Böttcher als Kämmerin die Verbesserung von Planansätzen am Donnerstag bekanntgeben, die sich deutlich positiv auf den Haushaltsplan für 2024 und die Rücklagen auswirken.

Diese nicht vorhersehbare Entwicklung ermöglicht, den ursprünglich bei der Einbringung des Haushaltsentwurfs am 5. Februar geplanten Grundsteuer-B-Hebesatz von 935 auf jetzt 750 Punkte zu senken. Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer in Höhe von 3,5 Millionen Euro sind einer von zwei Faktoren, die zu dieser Verbesserung beitragen. Dabei handelt es sich um einen positiven Einmaleffekt, der durch aktuelle Nachveranlagungen für mehrere Jahre im Bereich der Gewerbesteuereinnahmen in 2024 entstanden ist und durch jetzt vorliegende Steuerbescheide des Finanzamts bestätigt wurde.

Zweiter Faktor ist der verbesserte Jahresabschluss für 2023. Während zur Haushaltseinbringung nur der Status zum dritten Quartal vorlag – mit einem prognostizierten Defizit von 600.000 Euro – liegen jetzt die finalen Zahlen vor: Demnach wurde das Haushaltsjahr 2023 mit einem Plus von 1,3 Millionen Euro abgeschlossen. Das verbesserte Jahresergebnis für 2023 wirkt sich auch positiv auf die Rücklagen aus, die damit rund 22 Millionen Euro betragen. Dies ermöglicht Reduzierungen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in einer Größenordnung von 1,3 Mio. € pro Jahr vorzunehmen.

Grundlage für eine flexible Bewirtschaftung innerhalb der Budgets ist jedoch die von der Gemeindehaushaltsverordnung Hessen zugelassene uneingeschränkte Deckungsfähigkeit von Personal- und Sachaufwendungen innerhalb eines Budgets ohne einen zusätzlichen Gremienvorbehalt. Noch bei der Einbringung Anfang Februar enthielt der Etat-Entwurf ein Defizit von 4,8 Millionen Euro. Zum Ausgleich dieses Deltas hatte der Magistrat die Heranziehung der Rücklagen sowie die Erhöhung der Grundsteuer B vorgeschlagen, um sowohl die Vorgaben der Kommunalaufsicht nach ausgeglichenen Haushalten bis 2027 erfüllen zu können, als auch um Einschnitte in freiwillige Leistungen oder strategisch wichtige Investitionen zu vermeiden.

Ursachen für die in 2024 rund neun Millionen Euro höheren Aufwendungen, mit denen sich die Stadt Maintal konfrontiert sah, wurden im Wesentlichen durch die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst, höhere Kreis- und Schulumlagen, die Maintal an den Main-Kinzig-Kreis zahlen muss, sowie die niedrige Kostenbeteiligung des Landes für den Bereich der Kinderbetreuung verursacht.

„Die unerwartet positive Entwicklung ermöglicht es uns, den ursprünglich erforderlichen Hebesatz von 935 v. H auf 750 Punkte deutlich niedriger ansetzen zu können. Das ist die erfreuliche Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger“, teilt Bürgermeisterin Monika Böttcher mit und fügt hinzu: „Dies darf jedoch nicht davon ablenken, dass es dringend eine angemessene finanzielle Ausstattung des Landes Hessen für die Kommunen braucht, denn der Aufgabenzuwachs in den letzten Jahren ist immens.“

Mit dem neuen Vorschlag bleibt Maintal vielfach unter den Hebesätzen von Kommunen vergleichbarer Größenordnung. So hat beispielsweise Oberursel einen Hebesatz von 947, Dietzenbach von 800, Langen von 855, Rodgau von 700 Punkten, um ein Grundsteuer-Aufkommen zwischen elf und knapp 20 Millionen Euro jährlich zu erzielen. Im Vergleich mit diesen Kommunen hat Maintal eine verhältnismäßig niedrige durchschnittliche Pro-Kopf-Belastung, und dies vor dem Hintergrund, dass in Maintal auch keine Straßenbeiträge erhoben werden, wie sie in vielen anderen Kommunen üblich sind und dort zum Teil zu erheblichen Belastungen für die Bürgerschaft führen.

Der Haushalt für 2024 soll am Montag, 18. März, durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Anschließend muss der Main-Kinzig-Kreis als kommunale Aufsichtsbehörde das Zahlenwerk genehmigen.


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