Prozessauftakt: Zuhälterei und Zwangsprostitution in Maintal

Maintal
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Wegen Beihilfe zur Ausbeutung von Prostituierten muss sich ab Mittwoch, 13. März, eine gebürtige Thailänderin in Hanau vor Gericht verantworten. Der Prozess vor der 7. Großen Strafkammer im Landgericht beginnt um 9 Uhr in Saal A 216. Weitere Verhandlungstermine sind für 25.03.2024, 26.03.2024 und 28.03.2024, jeweils 9:00 Uhr, angesetzt.



Die Staatsanwaltschaft Hanau wirft der im Jahr 1975 in Udon Thani (Thailand) geborenen Angeklagten thailändischer Staatsangehörigkeit mit ihrer Anklageschrift vor, in der Zeit vom 26.4.2017 bis 01.06.2017 in Maintal und anderen Orten durch Hilfeleistungen eine Gruppierung gesondert verfolgter Täter unterstützt zu haben, der die Ausbeutung von Prostituierten, Zuhälterei und Zwangsprostitution vorgeworfen wird. Diese gesondert verfolgten Täter sollen gezielt thailändische Frauen und Transsexuelle in Thailand angeworben und bei der Einreise nach Deutschland im Wege eines Touristenvisums, das nicht zur Aufnahme einer Arbeitstätigkeit berechtigt, unterstützt haben, um die Betroffenen in verschiedenen Bordellen für sexuelle Dienstleistungen aller Art einzusetzen.

Dabei sollen den akquirierten Prostituierten selbst aus der Ausübung der Prostitution keine finanziellen Mittel verblieben sein, weil sie nach Darlegung der Anklageschrift 50 % hierfür für Miete und Verpflegung in den Bordellen und weitere 50 % für die Abarbeitung von „Schulden“ im Zusammenhang mit der Einreise (Beträge zwischen ca. 15.000 € und 23.000 €) hätten abgeben müssen. Sie sollen zudem in verschiedene Bordelle im Bundesgebiet verbracht, dort eingesetzt und dazu angehalten worden sein, zu jeder Zeit für Freier zur Verfügung zu stehen, weshalb sie die Bordelle vor Abarbeitung der „Schulden“ nicht hätten allein verlassen dürfen. Die Angeklagte soll zu der Tätigkeit der Gruppierung insbesondere durch die Erbringung von Beförderungsleistungen Hilfe geleistet haben, um sich hieraus eine Einnahmequelle zu verschaffen.

 

 


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