Wählen zu gehen, ist ein Grundrecht. Deshalb gibt es auch für den Fall einer kurzfristigen Erkrankung oder wenn andere wichtige Gründe einen Besuch im Wahllokal verhindern, die Möglichkeit das Stimmrecht für die Wahl des Europäischen Parlaments am Sonntag, 9. Juni, auszuüben.
Wahlberechtigte, die aufgrund von Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen Briefwahl nutzen möchten, können sich auch noch am Samstag, 8. Juni, von 10 bis 12 Uhr, sowie am Sonntag, 9. Juni, von 8 bis 15 Uhr an das Wahlbüro im Rathaus Hochstadt, Klosterhofstraße 4-6, wenden. Es ist am Freitag bis 18 Uhr und am Samstag und Sonntag zu den genannten Zeiten unter der Rufnummer 06181 400-308 zu erreichen.
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