Wählen zu gehen, ist ein Grundrecht. Deshalb gibt es auch für den Fall einer kurzfristigen Erkrankung oder wenn andere wichtige Gründe einen Besuch im Wahllokal verhindern, die Möglichkeit das Stimmrecht für die Wahl des Europäischen Parlaments am Sonntag, 9. Juni, auszuüben.

