Weil die Übertragung von Spielen der Fußball-EM grundsätzlich im öffentlichen Interesse ist, lässt die Verordnung Ausnahmen bei der Überschreitung der Lärmschutz-Höchstwerte sowie das Hinausschieben der Nachtzeit zu. Die Entscheidung darüber, ob im konkreten Fall auch EM-Spiele nach 22 Uhr noch unter freiem Himmel gezeigt werden dürfen, trifft die zuständige Behörde. In Maintal ist dies das Amt für Gewerbewesen. In jedem Einzelfall wird das öffentliche Interesse an der Fernsehübertragung und der Schutz der betroffenen Anwohnerschaft gegeneinander abgewogen.
Gastwirte, die in ihren Außenbereichen die Spiele übertragen wollen, sowie andere, die diese auf Open-Air-Veranstaltungen zeigen möchten, müssen rechtzeitig einen formlosen Antrag stellen. Darin sind alle Spiele, die übertragen werden sollen, anzugeben. Der Antrag kann auch über die städtische Webseite www.maintal.de unter „Gewerbewesen“ im Bereich des Digitalen Rathauses gestellt werden. Besonders berücksichtigt werden Spiele ab dem Achtelfinale und Vorrundenspiele mit deutscher Beteiligung. Ohne Ausnahmegenehmigung sind die üblichen Lärmschutzbestimmungen einzuhalten. Um unnötigen Ärger zu umgehen, sollten die Betroffenen unbedingt daran denken, rechtzeitig die Ausnahme zu beantragen.
Unter die Verordnung fallen live und öffentlich übertragene EM-Spiele im Freien sowie in Freiluftgaststätten. Private Veranstaltungen wie Übertragungen im Garten oder Übertragung in den Gaststätten-Innenräumen sind davon nicht betroffen. Weitere Auskünfte erteilt das Amt für Gewerbewesen per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder unter Telefon 06181 400-410 oder -271.
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