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Dies gilt auch, wenn der Gang ins Wahllokal aufgrund kurzfristiger Erkrankung oder aus anderen wichtigen Gründen nicht möglich ist.

Wähler*innen, die am Sonntag, 15. März, nicht in ein Wahllokal kommen können, können bis Freitag 13. März, 13 Uhr, einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Wahlberechtigte, die aufgrund von Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen kurzfristig Briefwahl nutzen müssen, können sich für diese Ausnahmefälle am Samstag, 14. März, von 10 bis 12 Uhr, sowie am Sonntag, 15. März, von 8 bis 15 Uhr an das Wahlbüro wenden.

Das Wahlbüro der Stadt Maintal im Rathaus Hochstadt, Klosterhofstraße 4-6, ist deshalb an den Tagen unmittelbar vor der Wahl besetzt und erreichbar: am Freitag unter der Rufnummer 06181 400-0, am Samstag und Sonntag unter der Durchwahl -419.


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