Straßenreinigung bleibt überall weiter Bürgerpflicht

Maintal

Die Straßenreinigung wie bisher privat organisieren oder stattdessen unter städtischer Regie durchführen?

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Mit einem Schreiben an die Eigentümer der stark befahrenen Straßen in den Stadtteilen Bischofsheim, Dörnigheim und Hochstadt bat die Stadt Maintal die betroffenen Bürgerinnen und Bürger dazu um ihre Meinung. „Hintergrund der Abfrage war, dass uns in den letzten Monaten leider immer wieder Beschwerden über die Vernachlässigung der Reinigungspflicht erreicht haben“, berichtet Ruth Karich vom Fachdienst Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Maintal. „Deshalb wollten wir von den Eigentümern wissen, ob sie an einer Einführung der Straßenreinigung durch die Stadt Maintal interessiert sind, oder ob sie lieber weiterhin selbst die Reinigung durchführen möchten“.

Das Ergebnis ist eindeutig: In allen abgefragten Straßen haben die Eigentümer die Einführung der Straßenreinigung in städtischer Verantwortung mit großer Mehrheit abgelehnt. „Sehr viele Bürgerinnen und Bürger haben sich außerdem telefonisch und schriftlich bei uns gemeldet und bestätigt, dass man in ihrer Nachbarschaft der Reinigungspflicht nicht regelmäßig nachkommen würde“, so Ruth Karich weiter. „Das Problem wird also gesehen und erkannt, und wir hoffen, dass wir mit unserem Schreiben noch einmal nachdrücklich auf die Reinigungspflicht der Eigentümerinnen und Eigentümer aufmerksam gemacht haben“. Ein weiterer Punkt, der gegen eine Reinigung durch die Stadt Maintal gesprochen habe, sei die Parksituation in den betreffenden Straßen. „Für die Reinigungszeit hätten wir Parkverbote aussprechen müssen, deren Einhaltung dann sicher auch problematisch und mit einem hohen Aufwand unsererseits verbunden gewesen wäre. Wir haben uns also dazu entschlossen, das Votum der Bürgerinnen und Bürger anzunehmen und keine städtische Reinigung anzuordnen“, so Ruth Karich. Wie die Situation sich künftig entwickle, müsse man nun allerdings weiter beobachten.

Die Fachdienstleiterin und das Team vom Fachdienst Stadtentwicklung und Umwelt möchten die Bürgerinnen und Bürger aus dem aktuellen Anlass noch einmal darum bitten, die Reinigung der Gehwege und der Straße entsprechend den Vorgaben der Satzung gewissenhaft durchzuführen. Die Allgemeine Straßenreinigungspflicht umfasst die Fahrbahnen in der Breite des Grundstückes bis zur Straßenmitte einschließlich Radweg und Standspuren und darüber hinaus die zum jeweiligen Straßenabschnitt gehörenden Parkplätze, Straßenrinnen einschließlich der Einflussöffnungen der Straßenabläufe, Gehwege, Überwege, Böschungen, Stützmauern sowie den Winterdienst. Die Übernahme der Straßenreinigung durch die Stadt Maintal hätte für die Eigentümerinnen und Eigentümer eine jährliche Gebühr in Höhe 2,40 Euro pro laufendem Meter Straßenfront bedeutet. Darin enthalten gewesen wäre die Reinigung der Fahrbahnen einschließlich der Rinnen der Straßen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle. Die restlichen Arbeiten wären weiterhin Pflicht der Eigentümerinnen und Eigentümer geblieben.

Angeschrieben wurden im Rahmen der Befragung insgesamt 1.398 Grundstücksbesitzer. Für die Straßenreinigung unter städtischer Federführung hatten sich 190 Eigentümer ausgesprochen, 598 antworteten mit „Nein“. Von den restlichen 601 Angeschriebenen erhielt die Stadt Maintal keine Reaktion.


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