Der Stadtverordnetenvorsteher Karl-Heinz Kaiser, Bürgermeister Erhard Rohrbach und Erster Stadtrat Ralf Sachtleber setzten sich heute anlässlich eines Pressegespräches mit den gegen den Bürgerhaushaltsprozess vorgebrachten Kritiken auseinander.
Zum Gespräch ins Rathaus luden die Verantwortlichen nicht nur die Pressevertreter, sondern mit Klaus Klee und Ernst Neumeier auch Vertreter der ehemaligen Steuerungsgruppe ein. Ziel der Veranstaltung sollte Transparenz und ein offener Dialog sein. Man wollte sich mit allen Akteuren des Prozesses verständigen, um das von allen angestrebte Ziel, die Bürgerbeteiligung, trotz unterschiedlicher Ansichten weiter zu verfolgen. Momentan sind vor allem Fragen zur Struktur und Ausgestaltung des diesjährigen Prozesses in der Kritik. Nachfolgend werden zehn Punkte aufgeführt und mit einer Stellungnahme der Verwaltung versehen. Die Kritiken wurden in der Tagespresse, auf Veranstaltungen oder im Maintal Forum geäußert.
1. Vorwurf: Die Verwaltung konterkariert den Bürgerhaushaltsprozess mit der Beschlussvorlage über die Erhöhung der Grundsteuer (Beschlussvorschlag 1139/2014 „Haushaltssicherungskonzept“)
Stellungnahme der Verwaltung: Mit Schreiben vom 25.04.2014 hat der Landrat mitgeteilt, dass er dem Wunsch der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltes bei einer gleichzeitig durchzuführenden Bürgerbeteiligung nicht nachkommt. Demnach wird der Bürgerbeteiligungsprozess von der Kommunal- und Finanzaufsicht nicht als zulässige Konsolidierungsbemühung der Stadt Maintal angesehen. Der Magistrat ist deshalb allein aus formalen Gründen dazu verpflichtet, zeitnah nach Eingang des Schreibens des Landrates auf die Verabschiedung eines genehmigungsfähigen Haushaltes hinzuwirken. Auch muss die Stadtverordnetenversammlung die Möglichkeit haben, Verfahren und Inhalt neu zu diskutieren. Diesen Zwecken dient die eingebrachte Vorlage. Gleichwohl empfiehlt der Magistrat jedoch, die Beschlussfassung darüber bis zum September zurückzustellen und somit erst nach Abschluss des Bürgerbeteiligungsverfahrens darüber zu beschließen.
Heute Abend wird zur Stadtverordnetenversammlung jedoch eine veränderte Beschlussvorlage eingebracht. Dazu tagt noch heute Nachmittag der Magistrat. Zum Inhalt dieser Vorlage kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Auskunft gegeben werden.
2. Vorwurf: Die Verwaltung verfügt über keine Aufstellung der freiwillig erbrachten Leistungen.
Stellungnahme der Verwaltung: Das ist falsch. Eine Auflistung über die Budgets, die rein freiwillige Leistungen betreffen, gibt es selbstverständlich. Sie liegt auch allen Fraktionen sowie den Mitgliedern der Steuerungsgruppe 2013 seit Herbst letzten Jahres vor. Zudem ist sie im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.11.2013 vorgestellt worden und auch über das Amtsinformationsportal öffentlich einsehbar. Für den Bürgerhaushaltsprozess wurden sämtliche Punkte dieser Liste auf die Vorschlagsliste oder die „No-Go-Liste“ aufgeteilt.
Parallel dazu bereitet der Magistrat eine Liste aller konkreten Maßnahmen, die aufgrund des nicht genehmigten Haushaltes derzeit ausgesetzt werden müssen (Ferienspiele, Weltkindertag usw.) vor. Diese Liste muss aufgrund der sog. dezentralen Ressourcenverantwortung[1] erst noch von den Budgetverantwortlichen erstellt werden und wird anschließend zentral durch die Verwaltungsleitung veröffentlicht.
3. Vorwurf: Die Bürger sollen anstelle der Politik unliebsame Entscheidungen treffen, ohne dass sie über gestalterischen Spielraum verfügen.
Stellungnahme der Verwaltung: Das ist falsch. Fakt ist: Ohne die Konsolidierung ist Maintal absolut aktionsunfähig, heute wie auch in der Zukunft. Gestalterische Spielräume gibt es dann keine mehr. Weder für die Politik, noch für den Magistrat und auch nicht für die Bürgerschaft. Dass ein Konsolidierungspfad gefunden werden muss, ist also unumgänglich. Über diesen werden nicht die Bürger, sondern die Stadtverordnetenversammlung entscheiden, so sieht es das Gesetz vor. Doch die Politik will nicht einfach über die Köpfe der Bürgerschaft hinweg entscheiden. Bevor es Einsparungen bzw. Steuer-, Beitrags- bzw. Gebührenerhöhungen gibt, soll die Bürgerschaft zu den Vorschlägen gehört werden, soll sie weitere Vorschläge einbringen. De Facto ist die Bürgerbeteiligung in Bezug auf die Konsolidierung also eine viel intensivere und folgenträchtigere Bürgerbeteiligung als es der offen gehaltene Prozess aus 2013 je sein konnte. Denn es geht um unsere die Zukunft, um konkrete Maßnahmen und Einschnitte, um Schuldenabbau sowie einen ausgeglichenen Haushalt. Erst, wenn dieser Schritt gelingt, wird man wieder über gestalterische Spielräume nachdenken können. Hierzu zählen auch Maßnahmen, die die Attraktivität Maintals steigern, möglicherweise in ferner Zukunft gar den Haushalt positiv beeinflussen, zunächst aber erst einmal Kosten verursachen und deshalb momentan noch nicht angegangen werden können.
4. Vorwurf: Die Steuerungsgruppe aus 2013 wird 2014 aufs Abstellgleis geschoben und nicht mehr benötigt.
Stellungnahme der Verwaltung: Das ist falsch. Den Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen Steuerungsgruppe kommt 2014 sogar eine sehr bedeutende Rolle zu. In diesem Jahr wird die Gruppe jedoch nicht Steuerungsgruppe, sondern Redaktionsteam genannt. Sie wird durch den Stadtverordnetenvorsteher Karl-Heinz Kaiser geleitet. Alle Bürgerinnen und Bürger der Steuerungsgruppe sind 2014 auch wieder dazu eingeladen, den Prozess zu begleiten. Zusätzlich sind die Fraktionen im Redaktionsteam vertreten. Aufgabenschwerpunkt der Gruppe ist nicht mehr die Gestaltung des Prozesses, sondern die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Vorschlägen. Zwischen den beiden Beteiligungsphasen werden durch das Redaktionsteam regelkonforme Vorschläge auf- und für die nächste Phase vorbereitet. Es geht insbesondere darum, gleichlautende Vorschläge und solche, die sich gegenseitig widersprechen, zusammenzufassen bzw. auszusortieren. Zudem sollen sie ggf. auch redaktionell überarbeitet werden, wenn sie Laien nicht verständlich erscheinen. Die Gruppe diskutiert auch alle Vorschläge, die nicht den Regeln entsprechen und prüft die von der Verwaltung erbrachten Begründungen für die Ablehnung. Ggf. setzt sie Vorschläge dann wieder auf die Bewertungsliste bzw. entfernt andere von dieser. Ziel dieser Vorgehensweise ist absolute Transparenz. Kein Vorschlag wird unter den Tisch fallen.
5. Vorwurf: Die Grundsteuer wird als einzige Alternative zu Einsparungen durch das Bewertungsmodul vorgegeben.
Stellungnahme der Verwaltung: Das ist falsch. Selbstverständlich fließen sämtliche durch den Nutzer aktivierte Einsparvorschläge sowie Steuer-, Gebühren und Beitragserhöhungen in das Gesamtergebnis mit ein. Nur, wenn dann noch immer eine Differenz zum vorgegebenen Sparziel besteht, wird die Grundsteuer gegengerechnet. Die Grundsteuer muss hinzugezogen werden, weil sie die einzig verlässliche Steuer ist. Denn Grundstücke haben stets einen Eigentümer. Bei der Erhöhung der Gewerbesteuer hingegen ist nicht sicher, ob sich daraufhin Unternehmen nicht gegen Maintal entscheiden und abwandern würden. Die anvisierten Steuergelder stünden dann nicht mehr zur Verfügung.
6. Vorwurf: Die Bürgerinnen und Bürger benötigen Excel-Kenntnisse, um am diesjährigen Bürgerhaushalt teilnehmen zu können.
Stellungnahme der Verwaltung: Das ist falsch. Die von Karl-Heinz Kaiser erstellte und bei der Bürgerversammlung vorgestellte Excel-Datei ist ein zusätzliches Angebot für besonders interessierte Bürgerinnen und Bürger. Im Gegensatz zum Bewertungsmodul auf www.buergerhaushalt-maintal.de berechnet die Datei ab 2015 zu jedem Vorschlag eine mögliche Grundsteuererhöhung gegen, während das Bewertungsmodul sich nur auf das Stichjahr 2020 bezieht. Das Bewertungsmodul arbeitet demnach auf das durch die Finanz- und Kommunalaufsicht vorgegebene Ziel hin, bis 2020 einen ausgeglichenen Haushalt zu haben. So soll der Prozess möglichst einfach gehalten werden, um allen Bürgerinnen und Bürger die Beteiligung zu ermöglichen. Jene, die etwas tiefer einsteigen möchten, können die Excel-Datei zu Rate ziehen, um die Auswirkungen auf die einzelnen Jahre zu betrachten.
7. Vorwurf: Nur Sparvorschläge dürfen genannt werden.
Stellungnahme der Verwaltung: Das ist falsch. Bürgerinnen und Bürger dürfen sämtliche Vorschläge nennen, die eindeutig und präzise beschrieben, quantifizierbar, realistisch und ausführbar sind und sich (bis 2020) positiv auf den Haushalt auswirken. Dies können Einsparungen sein, aber ebenso Erhöhungen von Steuern, Gebühren und Beiträgen sowie andere geeignete Maßnahmen.
8. Vorwurf: Da Bürgervorschläge vorgegebene Regeln befolgen müssen, ist eine erfolgreiche Beteiligung durch zugelassene Vorschläge beinahe unmöglich.
Stellungnahme der Verwaltung: Das ist falsch. Richtig ist, dass die Vorschläge in diesem Jahr bestimmten Spielregeln unterliegen müssen. Vorschläge müssen eindeutig und präzise beschrieben, quantifizierbar, realistisch und ausführbar sein und sich positiv auf den Haushalt auswirken. Dies ist notwendig, da es in diesem Jahr um die Konsolidierung des Haushaltes geht und zum Anderen mit dem Sparbalken und dem Gegenrechnen der Grundsteuer bei Nichterreichung des Sparziels ein System gewählt wurde, in dem jeder Vorschlag zwingend quantifizierbar sein muss. Alle Vorschläge, ganz gleich von wem sie eingebracht werden, unterliegen diesen Spielregeln. Jedoch wird für jeden Vorschlag, der nicht diesen Regeln entspricht im Dialog mit dem Einreichenden eine regelkonforme Umwandlung angestrebt. Kein Vorschlag soll verloren gehen. Ist er tatsächlich nicht in einen regelkonformen Vorschlag umzusetzen, so wird die Ablehnung begründet. Alle abgelehnten Vorschläge werden selbstverständlich veröffentlicht. Zusätzlich werden sie während der Zwischenphase vom Redaktionsteam (Bürger und Politik) noch einmal überprüft, ggf. dann auch für die Diskussions- und Bewertungsphase zugelassen.
9. Vorwurf: Selbst, wenn auf alle freiwilligen Leistungen verzichtet wird, kann der Haushalt nicht ausgeglichen werden.
Stellungnahme der Verwaltung: Das ist falsch. Fallen alle freiwilligen Leistungen weg, werden rund neun Millionen jährlich gespart. Das Haushaltsdefizit hingegen beträgt keine vier Millionen.
10. Vorwurf: Der Magistrat konnte keinen genehmigungsfähigen Haushalt vorlegen.
Stellungnahme der Verwaltung: Das ist falsch. Der Magistrat hat im Herbst ein Konsolidierungsprogramm vorgelegt, welches höchstwahrscheinlich zu einer Genehmigung des Haushalts geführt hätte (siehe hierzu: Beschluss 951/2013). Dieses wurde so von der Stadtverordnetenversammlung aber nur teilweise beschlossen. Deshalb erfolgte keine Genehmigung des Haushaltes seitens der Kommunal- und Finanzaufsicht.
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