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Wegen Mord und Totschlag müssen sich seit März dieses Jahres Vater und Sohn vor der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Hanau verantworten und so sollen sie zumindest laut Antrag der Staatsanwaltschaft Hanau auch verurteilt werden. Oberstaatsanwalt Jürgen Heinze forderte für den 61-jährigen Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe, weil er am 6. Juni 2014 in Maintal die 57-jährige Sieglinde Klock mit zwei Schüssen ermordet haben soll.
Sein Sohn soll ihren Ehemann mit 17 Messerstichen getötet haben, dafür beantragte Heinze eine Gefängnisstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten. Am Dienstag werden mit Spannung die Plädoyers der Verteidiger erwartet, die vermutlich eine Notwehrsituation darstellen werden. Zuvor werden noch die Nebenkläger ihre Einschätzungen abgeben. Das Urteil will die 1. Große Strafkammer am Mittwoch verkünden.
Oberstaatsanwalt Heinze machte mit seinen Ausführungen deutlich, dass er den Angaben der Angeklagten, die zwar zugegeben hatten, für den Tod des Ehepaares verantwortlich, aber zuvor von ihnen angegriffen worden zu sein, nicht folgt. Für die Aussage, dass zunächst Harry Klock den jüngeren Angeklagten mit einem Messer angegriffen habe und dann seine Ehefrau mit einem Beil auf ihn einschlagen wollte, gebe es keine Anhaltspunkte. Allerdings folgt er auch nicht dem von den Anwälten der Angehörigen bereits angedeuteten Mordkomplott, laut dem die Angeklagten zuvor sogar einen Auftragskiller anheuern wollten, um ihre Vermieter zu beseitigen. Einen entsprechenden Plan hätten Vater und Sohn deutlich einfacher und nicht unbedingt auf dem Pferdehof in Maintal umsetzen können.
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Oberstaatsanwalt Heinze geht vielmehr von folgendem Tatablauf aus: Der „notorisch klamme“ Harry Klock wollte am 6. Juni 2014 seine Miete eintreiben und hat den 30-jährigen Angeklagten nicht unbedingt mit freundlichen Worten angesprochen. Dieser zog sich zunächst in die kleine Behausung auf dem Grundstück zurück, befürchtete aber, dass der „nicht immer so liebe“ Harry Klock die Tür mit Gewalt öffnen und seine Freunde rufen werde, die möglicherweise zeitweise auch bei den Verhandlungen im Gerichtssaal anwesend waren. Der 30-Jährige soll sich dann mit einem scharfen Messer ausgerüstet haben und dem kampfsporterfahrenen Harry Klock gegenüber getreten sein. Es kam zum Streit, der erste Stich traf den 57-Jährigen in die Brust, dem Angeklagten sei dabei klar gewesen, dass er den Tod seines „Problems Harry Klock“ herbeiführe, so Heinze, und weiter: „Wer 17 Mal auf einen Menschen in dessen Körper immer und immer wieder einsticht, der will nur eines – seinen Tod.“ Und selbst wenn ihn der 57-Jährige zuvor am Hals gepackt habe, wofür es auch keine objektiven Anhaltspunkt gebe, rechtfertige dies nicht den Messereinsatz.
Anschließend hätte dann auch die Ehefrau sterben müssen, entweder, weil sie nichtsahnend hinzukam oder in Ansehung des getöteten Ehemannes. „Sieglinde Klock konnte nicht leben, konnte nicht reden, sie musste sterben“, hätte der 61-Jährige den gewaltsamen Tod von Harry Klock durch seinen Sohn erkannt und eine direkte Zeugin beseitigen wollen. Zwei Männer hätten einer eher kleinen und körperlich unterlegenen Frau gegenüber gestanden, mit einer geladenen Pistole und einem blutigen Messer gegen eine Frau mit Beil. „Hat Sieglinde Klock tatsächlich überhaupt ein Beil geführt?“, gebe es auch dafür keine objektive Hinweise, aber in jedem Fall hält es Heinze für lebensfremd, dass der Angeklagte erst um das Kampfgeschehen herumgelaufen sein will, um seine Waffe aus dem Haus zu holen, anstatt gleich nach dem Beil zu greifen und seinem Sohn zu helfen. „Warum hat er keinen Warnschuss abgefeuert, wenn er schon ‚Hört auf‘ gerufen haben will?“, geht der Oberstaatsanwalt zudem davon aus, dass Sieglinde Klock laut um Hilfe geschrien hätte und dies eine Nachbarin, die die zwei Schüsse wahrgenommen hat, auch gehört hätte.
Als verräterisch schätzte Heinze zudem das Nachtatverhalten der Angeklagten ein: Die Spuren dilettantisch vertuschen, Beil und Tatmesser (bisher nicht gefunden) in den Main werfen, Auto auf einen Parkplatz fahren und die Pistole bei der Schwester im Keller verstecken, zudem nicht die Polizei rufen und stattdessen die Angehörigen aushorchen, das laufe letztlich auf eine gezielte Denunziation der beiden Getöteten hinaus und lasse keinerlei Reue erkennen. Der Prozess wird am Dienstag um 9 Uhr mit den weiteren Plädoyers im Landgericht Hanau fortgesetzt.