Die Wiesen an den Hängen der Maintaler Stadtteile Hochstadt und Bischofsheim sind eines der größten zusammenhängende Streuobstgebiete in Hessen.
Die Wiesen an den Hängen der Maintaler Stadtteile Hochstadt und Bischofsheim sind eines der größten zusammenhängende Streuobstgebiete in Hessen.
„Für Maintal sind die Streuobstwiesen nicht nur ein Alleinstellungsmerkmal, sondern auch ein wichtiges Natur- und Kulturgut“, betont Freia Klinkert-Reuschling vom Fachdienst Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Maintal. Ein Gut, das gepflegt werden will: Die Obstbäume und Sträucher müssen regelmäßig geschnitten und der Astschnitt von der Wiese abtransportiert werden. Eine Arbeit, die in Maintal leider noch viel zu oft mit der – bis auf ganz wenige Ausnahmen grundsätzlich untersagten – Verbrennung der Grünabfälle „erledigt“ wird. „Vielen Streuobstwiesenbesitzerinnen und Besitzern ist das Risiko, das sie dabei eingehen, nicht bewusst“, so Freia Klinkert-Reuschling.
Die Verbrennung von Grünabfällen im Außenbereich ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Freia Klinkert-Reuschling und ihrem Kollegen Martin Weiß ist es deshalb wichtig, dafür zu sensibilisieren, dass das Anstecken von Astschnitt und Co. eine im wahrsten Sinne des Wortes „brandgefährliche“ Handlung ist. Offene Feuer dürfen deshalb auch nur an ganz wenigen Stellen innerhalb der Gemarkung und auch dort nur mit vorheriger Anmeldung und ausdrücklicher Genehmigung der Maintaler Feuerwehr erfolgen. Überlegt man sich einmal, was beispielsweise bei einem Funkenflug in Richtung einer Gasanlage passieren könnte, wird schnell klar, dass die strengen Regelungen einen guten Grund haben.
„In Maintal gilt seit vielen Jahren eine offizielle Landesverordnung, die genaue Vorgaben definiert“, erläutert Freia Klinkert-Reuschling. Danach sind offene Feuer und damit auch das Verbrennen von Grünabfällen in den Landschaftsschutzgebieten generell verboten. Die Verordnung gibt außerdem Mindestabstände beispielsweise zur Wohnbebauung, zu Landesstraßen, Bäumen, landwirtschaftlichen Gebäuden oder Hochspannungsleitungen an, die eingehalten werden müssen. „Berücksichtigt man all diese Kriterien, bleiben nur noch sehr wenige Orte, an denen die Verbrennung überhaupt erlaubt ist – ganz abgesehen davon, dass beim Verbrennen die Luftqualität leidet, der Rauch Nachbarn stört und Kleintiere in den Flammen verenden“, so Freia Klinkert-Reuschling.
Viel besser ist es, Grünabfälle selbst auf dem eigenen Grundstück zu kompostieren oder die Entsorgungsangebote der Stadt Maintal zu nutzen. „Die Kompostierung trägt dazu bei, dass wertvolle Rohstoffe weiter als Düngemittel genutzt werden, die Feinstaubbelastung nicht erhöht wird und Lebewesen geschützt werden“, erklärt Martin Weiß vom Fachdienst Stadtentwicklung und Umwelt. Erste Anlaufstelle für Streuobstwiesenbesitzerinnen und Streuobstwiesenbesitzer sollten deshalb die Abfallsammelstellen der Stadt Maintal sein. Sie liegen in Hochstadt und Bischofsheim in unmittelbarer Nähe zu den Wiesen. Für private Anlieferer aus Maintal ist die Annahme einer Menge von bis zu einem Kubikmeter Grünabfall kostenlos. Große Mengen nimmt die Kompostierungsanlage des Zweckverbands Bioabfallentsorgung Maintal-Bad Vilbel in Dörnigheim (Otto-Hahn-Straße 7) an.
„Wir möchten natürlich all jene unterstützen, die sich in Maintal um die Streuobstwiesen kümmern und dieses einmalige Landschaftsmerkmal in freiwilliger Arbeit erhalten und pflegen“, so Freia Klinkert-Reuschling. Die Stadt Maintal bemühe sich deshalb um zusätzliche Service-Leistungen – zum Beispiel die erste, sehr erfolgreiche Häckselaktion in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Streuobst Ende Februar: „Die Aktion, bei der wir den Obstbaumschnitt direkt an den Wegen durch die Wiesen abgeholt haben, möchten wir künftig möglichst in jeder Saison wiederholen“. Aus dem Gehölz wurden in der Schredder-Anlage wertvolle Holzhackschnitzel.
Wer sich trotz der genannten Alternativen informieren möchte, ob das Verbrennen von Grünschnitt auf seinem Grundstück erlaubt ist, kann auf www.maintal.de unter dem Stichwort Leben in Maintal / Bauen und Umwelt / Abfallwirtschaft einen Informationsflyer zum Thema herunterladen. Hier steht auch eine Karte zur Verfügung, aus der die per Verordnung von der Verbrennung ausgeschlossenen Bereiche in Maintal ersichtlich sind. Fragen beantwortet auch das Team vom Fachdienst Stadtentwicklung und Umwelt telefonisch unter der Nummer 06181 400-401 (Freia Klinkert-Reuschling) oder 06181 400-429 (Martin Weiß) sowie per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Die Übersicht über alle Entsorgungsmöglichkeiten in Maintal erhalten Bürgerinnen und Bürger ebenfalls auf der städtischen Internetseite oder beim Team der Abfallberatung unter Telefon 06181 400-431.
Grundsätzlich muss jede geplante Verbrennung zwingend bei der Maintaler Feuerwehr angezeigt werden unter Telefon 06181 400-385. Illegales oder eigenmächtiges Verbrennen ohne Genehmigung kann teuer werden: Das Regierungspräsidium Darmstadt verfolgt als Abfallbehörde die Fälle, in denen Abfall gesetzeswidrig außerhalb dafür vorgesehener Anlagen verbrannt wurde. Außerdem führt die Ordnungsbehörde der Stadt Maintal regelmäßig oder in besonderen Verdachtsfällen auch Kontrollen insbesondere in den Streuobstwiesen durch. Nicht genehmigte Verbrennungen führen dann zu zahlungspflichtigen Löscheinsätzen der Maintaler Feuerwehr.
Foto: Gute Zusammenarbeit: Gemeinsam mit dem Maintaler Arbeitskreis Streuobst bot die Stadt Maintal bei der Häckselaktion Ende Februar die Möglichkeit, Grünschnitt direkt an den Wegen durch die Streuobstwiesen abholen zu lassen – hier an der Weidenkaute in Hochstadt.
Foto: Stadt Maintal, Fachdienst Stadtentwicklung und Umwelt
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