Brandserie in Neuberg: Ex-Feuerwehrmann freigesprochen

Neuberg
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Ein ehemaliges Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Neuberg ist erneut vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen worden. Nach dem Amtsgericht Hanau hat nun auch die Jugendberufungskammer des Landgerichts Hanau keine Grundlage für eine Verurteilung des im Jahre 2001 geborenen Angeklagten deutscher Staatsangehörigkeit gesehen. Die Brandserie im Frühjahr 2020 in Neuberg gilt damit weiterhin als nicht aufgeklärt.



Nach mehreren Kleinfeuern war am 26. April 2020 eine Scheune auf einem Reiterhof in Neuberg abgebrannt (wir berichteten). Noch während der Löscharbeiten nahm die Polizei den zu diesem Zeitpunkt noch aktiven Feuerwehrmann vor den Augen seiner Kameradinnen und Kameraden fest (wir berichteten). Der junge Mann war schon zuvor im Visier der Ermittler und auch bereits von der Polizei auf eine mögliche Beteiligung an den Bränden angesprochen worden.

Nach der Festnahme gab es keine weiteren Brände, die dieser Serie zuzuordnen waren, sodass zunächst Erleichterung in der Gemeinde aufkam. Allerdings wurde der Mann dann im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Amtsgericht Hanau Anfang Dezember 2021 freigesprochen (wir berichteten). Der inzwischen 20-Jährige machte keine Angaben zur Anklage der Staatsanwaltschaft Hanau, die vor dem Jugendschöffengericht wegen drei vollendeten und einer versuchten Brandstiftung eine dreijährige Gefängnisstrafe gefordert hatte. Das Gericht sah in dem Indizienprozess allerdings nicht genügend Beweise, um den Mann zu verurteilten, daher endete das Verfahren mit einem Freispruch.

Nach der Berufungseinlegung durch die Staatsanwaltschaft Hanau wurde das Verfahren nun seit dem 4. Juli 2022 vor der Jugendberufungskammer des Landgerichts Hanau erneut verhandelt. An insgesamt acht Verhandlungstagen wurden zahlreiche Zeugen vernommen. Von diesen konnte allerdings auch diesmal niemand den Angeklagten als Täter identifizieren, sodass das Gericht zum gleichen Ergebnis kam wie die Vorinstanz: Freispruch.


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