Altenpflegezentrum: FWG veröffentlicht Machbarkeitsstudie

Eichen
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Nach intensiven, aber insgesamt erfolglosen Bemühungen der FWG Nidderau, Bürgermeister Gerhard Schultheiß (SPD) zur Veröffentlichung der immer wieder argumentativ angeführten Machbarkeitsstudie zum Bau eines Altenpflegezentrums in Eichen zu bewegen, hat sich die FWG nun entschlossen, die Machbarkeitsstudie auf ihrer Seite zur Verfügung zu stellen.



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"Die Machbarkeitsstudie wurde von der Stadtverordnetenversammlung beauftragt. Sie ist außerdem bezahlt worden mit den Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger Nidderaus. Sie ist daher Gemeineigentum der Bürgerinnen und Bürger Nidderaus, die das selbstverständliche Recht haben, diese auch zur Kenntnis zu bekommen. Außerdem sind die öffentliche Information und öffentliche Diskussion notwendigerweise der Gegenstand jedes demokratischen Meinungsbildungsprozesses – Demokratie findet öffentlich statt. Die Stadtverordnetenversammlung ist zudem nicht irgendein Verwaltungsorgan nach der hessischen Gemeindeordnung, sondern eine Volksvertretung nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz, die dort gleichrangig mit den Landtagen genannt wird. Stadtverordnete sind daher Volksvertreter von wegen der Bundesverfassung. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Rechtsprechung mehrfach bestätigt, dass das kommunale Mandat denselben Grundsätzen unterliegt wie das von Abgeordneten der Landtage und des Bundestages", so die FWG in einer Pressemitteilung.

„Das von Herrn Bürgermeister Schultheiß zuletzt als Hinderungsgrund angeführte Markterkundungsverfahren wurde laut Vorlage 2019/0548 am 24.07.2019 beendet. Es besteht daher kein schutzwürdiges Interesse mehr, die Ergebnisse der Studie durch 'vertrauliche Behandlung' geheim zu halten. Die Bürger und vor allem die Anwohner haben ein Recht zu erfahren, wie der Bau eines Altenpflegezentrums auch gegen rechtliche Bedenken eines beauftragten Büros umgesetzt werden soll“, so die FWG weiter: "Die den Stadtverordneten erst mit Mail vom 20.01.2021 – also drei Jahre nach Erstellung und 1,5 Jahre nach Abschluss des Markterkundungsverfahrens - überlassene Machbarkeitsstudie wurde aber bereits in allen vorherigen Verhandlungen öffentlich als Beleg dafür angeführt, dass gebaut werden kann. Dass die Machbarkeitsstudie aber keineswegs unproblematisch ist, wurde den Stadtverordneten und der Öffentlichkeit bislang verschwiegen. So zeigt die Studie deutlich auf, dass ein Spielplatz in unmittelbarer Umgebung eines Altenpflegezentrums, wie zuletzt durch die in der Öffentlichkeit zur Diskussion gestellten Pläne suggeriert, gar nicht vorgesehen ist. Vielmehr wurden bereits beim Bau der Nidderhalle „Ersatzflächen“ vorgesehen. Hinzu kommt, dass eine Bebauung nach § 34 BauGB als sehr kritisch angesehen wird."

Die FWG verweist daher explizit auf den Zusammenhang zwischen den in der Studie aufgeführten Hinweisen auf die geplante Baugrundlage § 34 Baugesetzbuch (BauGB) und das dem entgegenstehende Urteil des Verwaltungsgerichts vom 12.11.2019 zur Baugenehmigung der Nidderhalle. Aus einem Aktenvermerk gehe außerdem hervor, dass der Planer trotz der damals schon anhängigen Klage gegen die Baugenehmigung der Halle nicht über diese informiert worden sei. "Die anhängige Klage bestätigte aber bereits damals die vorgebrachten Bedenken des Planers. Im Zusammenhang mit dem Urteil, dessen Existenz auch dem Magistrat verschwiegen wurde, wird deutlich, warum eine Veröffentlichung der Studie seitens der Koalition nicht gewollt ist. Die FWG sieht nicht zuletzt hierin eine absichtliche Täuschung von Stadtverordneten und Bürgern und hält die öffentliche Kenntnis der Studie für die weiteren Diskussionen für unverzichtbar. Auch vor dem Hintergrund, dass es immer wieder zu persönlichen und öffentlich geäußerten Angriffen, zuletzt durch eine Pressemitteilung und einen Leserbrief, seitens verschiedener SPD-Mitglieder kommt, sieht sich die FWG bestätigt, dass eine Veröffentlichung der tatsächlichen Fakten dringend erforderlich ist. Die vollständige Machbarkeitsstudie ist ab sofort auf der Seite der FWG Nidderau einsehbar. Die FWG hofft letztendlich, dass dadurch eine offene und transparente Standortdiskussion an einem Runden Tisch möglich wird", so die FWG abschließend.


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