APZ Eichen: SPD und Grüne sehen Magistrat bestätigt

Eichen
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Als inhaltlich und politisch bestätigt sehen SPD und Grüne die Planungen des Nidderauer Magistrats zur Ansiedlung eines Alten- und Pflegezentrums (APZ) in Eichen nach den jüngsten Äußerungen der Freien Wähler.



Letztere hatten jüngst im Rahmen des Wahlkampfes behauptet, „zurückgehaltene“ Fakten veröffentlicht und eine „absichtliche Täuschung“ aufgedeckt zu haben.

„Fakt ist, dass die erwähnte Machbarkeitsstudie zum geplanten APZ von 2018 die seitdem erfolgten Planungen überhaupt nicht in Frage stellt. Die Machbarkeitsstudie bestätigt vielmehr, dass der Bau eines APZ an dieser Stelle planerisch und rechtlich zulässig ist. Auch einer Entwicklung auf Basis von § 34 BauGB wird keine Absage erteilt, deren Rechtmäßigkeit im Übrigen alleine von der Bauaufsicht entschieden wird. Die Behauptungen der FWG sind sachlich falsch und ehrverletzend. Weder wurden Fakten zurückgehalten noch Menschen getäuscht. In den veröffentlichten Dokumenten finden sich weder neue Informationen noch vermeintliche Skandale. Es ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel, dass mit solchen Mitteln gegen das Eicher APZ und seine Befürworter Stimmung gemacht werden soll.“, so Vinzenz Bailey, Vorsitzender der SPD Nidderau, im Namen der rot-grünen Koalition.

Gerrit Rippen, Grünen-Fraktionsvorsitzender und im Beruf Staatsanwalt, ergänzt: „Auch juristisch gibt es weiterhin keine grundsätzlichen Einwände gegen das geplante APZ. Der von der FWG immer wieder hervorgeholte Rechtsstreit um die Baugenehmigung für die angrenzende Mehrzweckhalle ist nicht geeignet, gegen das APZ in Stellung gebracht zu werden. Die erstinstanzlich von dem Verwaltungsgericht aufgehobene Baugenehmigung hatte vor allem deshalb keinen Bestand, weil darin die Angaben zu den zu erwartenden Lärmemissionen nicht ausreichend bestimmt waren. Dass die Baugenehmigung aber prinzipiell nicht erteilbar sei, ergibt sich aus dem von der FWG veröffentlichten Urteil keineswegs - der immer wieder verwendete Kampfbegriff des „Schwarzbaus“ ist deshalb grob irreführend. Darüber hinaus bestehen nach wir vor Chancen, im Rahmen des laufenden Mediationsverfahrens zu einer gütlichen Einigung und zu einer damit verbundenen Klagerücknahme zu gelangen. Dass die FWG aber ununterbrochen in diesen sensiblen und vertraulichen Rechtsbeziehungen herumwühlt, verkompliziert das Verfahren und schwächt die Verhandlungsposition der Stadt.“

„Nachdem den Befürwortern eines APZ von der FWG jüngst mit „Krieg“ gedroht wurde um diese mundtot zu machen, werden nun kurz vor der Kommunalwahl längst überholte Stellungnahmen skandalisiert. Entweder verstehen die Verantwortlichen der FWG eine solche Studie nicht richtig, oder sie deuten diese bewusst für ihre Zwecke um. Beides ist jedenfalls einer sachlichen Diskussion nicht förderlich. Es ist schlichtweg Fakt, dass keine planerischen Gründe gegen den Standort an der Höchster Straße sprechen.“, so Sam Pfeifer, Eicher Ortsvorsteher, der im Namen der rot-grünen Koalition weiterhin am Angebot zum Dialog am „Runden Tisch“ festhält.


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