Rechtliche Grundlage für die Kanaluntersuchung in Erbstadt ist die Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO) des Landes Hessen vom 23.07.2010, in der u.a. die Wiederholungsintervalle der Untersuchungen in Abhängigkeit der Kanalart und der Lage in einer Schutzzone festgelegt sind.
Innerhalb eines Wasserschutzgebietes IIIA sind Regenwasserkanäle alle 10 Jahre und Schmutz- und Mischwasserkanäle alle 5 Jahre zu untersuchen. Das Stadtgebiet von Erbstadt liegt in der Wasserschutzzone III, deshalb werden in Erbstadt alle Schmutz- und Mischwasserkanäle innerhalb der nächsten 5 Jahre untersucht werden. Dieses Jahr werden in verschiedenen Straßenzügen in Erbstadt Kanaluntersuchungen durchgeführt:
Berliner Straße
Bönstädter Straße
Bogenstraße
Breslauer Straße
Danziger Straße
Görlitzer Straße
Karlsbader Straße
Königsberger Straße
Leipziger Straße
Marienbader Straße
Stettiner Straße
Waldstraße
Winner Straße
Die Stadt Nidderau hat die Firma Wolf Umweltdienste GmbH, Büdingen beauftragt, den Kanal in Erbstadt zu untersuchen. Die diesjährigen Kanaluntersuchungen beginnen voraussichtlich ab dem 10. Oktober 2016 und sollen bis zum 31. Dezember 2016 abgeschlossen sein. Die Kanaluntersuchungen erfolgen immer von einem Schacht des Hauptkanals, so dass der Fortschritt der Untersuchungen verfolgt werden kann. Eventuelle Behinderungen in der Straße werden leider nicht vermeidbar sein. Die Mitarbeiter der Firma Wolf Umweltdienste GmbH werden angehalten, die Einschränkungen auf ein geringes Maß zu reduzieren.
Die Anlieger werden gebeten, je nach Kanaluntersuchung, ihre Fahrzeuge außerhalb des Untersuchungsbereichs zu parken. Es wird um Verständnis für die Einschränkungen während der Kanaluntersuchungen gebeten. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Stadtwerke Nidderau, Frau Avsar (Telefon 06187 / 299-172).
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