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Klöppel erläuterte die rechtlichen Bestimmungen zu den Themenkomplex und ging mit einigen praxisbezogenen Beispielen auf die Thematik ein. Er verteilte im Laufe seines Vortrags einige Informationsmaterialien, damit die Anwesenden die Problematik und die Rechtsnormen auch nach dem Vortrag nachlesen können. Er wies auch darauf hin, dass er weder Sozialberater noch Rechtsanwalt oder Notar ist und nur rein informatorisch das Thema dem Zuhörerkreis nahebringen kann. Er erbot sich aber, bei Interesse, eine persönliche Informationshilfe vor Ort.

Durch die lebhafte Diskussion und Fragestellungen war zu erkennen, wie das Thema „Eheattennotvertretungsrecht, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ von Interesse ist. Auch das damit verbundene Thema „Organspende“ war sehr von Interesse. Abschließend bedankte sich der Vorstand der Selbsthilfegruppe A.I.D.A. Nidderau-Ostheim für den kostenlosen Vortrag.

 


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