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Damit darf das gereinigte Abwasser weiterhin in die Nidder eingeleitet werden. Die neue Erlaubnis nennt konkrete Anforderungen an die Abwasserbehandlung und gibt Grenzwerte für die eingeleiteten Frachten vor, zum Beispiel für Stickstoff und Phosphor. „Werte und Vorgaben, die wir allesamt erfüllen. Somit trägt die Kläranlage Windecken dank ihrer sehr guten Reinigungsleistung auch künftig einen wesentlichen Teil zum Gewässerschutz der Nidder bei“, freuen sich Daniela Wißner, Leiterin des Eigenbetriebs Stadtwerke Nidderau und Erster Stadtrat Rainer Vogel, auch Umweltdezernent, über die Verlängerung der Einleiterlaubnis.

Hintergrund: Die Einleitung von gereinigtem Abwasser in oberirdische Gewässer ist erlaubnispflichtig. Nur wenn der sogenannte Stand der Technik eingehalten wird, darf eine Erlaubnis für das Einleiten erteilt werden. Dazu hat die Bundesregierung Verwaltungsvorschriften über Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser erlassen, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen müssen.

Für die Windecker Kläranlage überwacht das Regierungspräsidium Darmstadt die Einhaltung dieser Anforderungen. „Zur Kontrolle der geforderten Qualität des gereinigten Abwassers wird es vor dem Einleitpunkt in die Nidder mit aufwendigen Analyse- und Messverfahren beprobt. Die Ist-Werte werden kontinuierlich mit den Soll-Werten abgeglichen und der Abwasserreinigungsprozess bedarfsgerecht geregelt, um die anspruchsvollen Reinigungsziele zu erreichen“, berichtet Daniela Wißner. Weil der wasserrechtliche Genehmigungsbescheid aus dem Jahr 2003 zum Ableiten von mechanisch-biologisch gereinigtem Abwasser in die Nidder in diesem Jahr ausläuft, beantragten die Stadtwerke bereits vor rund zwei Jahren eine neue Genehmigung, die nun nach entsprechenden Untersuchungen und Prüfungen zur Freude der Verantwortlichen in Nidderau erteilt wurde.


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