Nidderau: Radfahren in Einbahnstraßen auch in Gegenrichtung erlaubt

Windecken

Ab sofort sind für Radlerinnen und Radler die Einbahnstraßen im Altstadtbereich von Windecken in beide Richtungen freigegeben, gibt Bürgermeister Andreas Bär (SPD) bekannt. Erkennbar ist diese Möglichkeit durch das Zusatzschild „Radverkehr frei“. Mit dieser Maßnahme soll laut Bürgermeister Bär die innerstädtische Mobilität zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger, aber auch Gewerbetreibenden gestärkt werden.

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„Diese Maßnahme unterstützt nicht nur die Umwelt durch weniger CO2-Ausstoß, sondern auch das Ziel der Stadt, den Radverkehr als attraktive Alternative im Alltag zu etablieren“, erläutert Erster Stadtrat Rainer Vogel. Seit vielen Jahren haben sich auch der Ortsbeirat Windecken und der städtische Arbeitskreis Nahmobilität für diese Maßnahme eingesetzt. Entsprechend groß ist daher die Freude des Windecker Ortsbeirats Stefan Hotz und des Arbeitskreisvorsitzenden Roland Holzwarth beim „Einweihungstermin“ am Marktplatz.

„Möglich macht diese Öffnung für den Radverkehr eine Novelle der Straßenverkehrsordnung, die den Kommunen mehr Handlungsspielraum gibt: Wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h beträgt und die Breite der Straße es erlaubt, ist das Radfahren in Einbahnstraßen in Gegenrichtung in der Regel zuzulassen“, erläutert Alexandra Nolte, Fachbereichsleiterin Ordnungswesen der Stadt Nidderau, „Radfahrende profitieren also künftig von kürzeren und direkteren Wegen, die nicht mehr durch Umwege oder komplizierte Streckenführungen eingeschränkt werden.“ Nolte erinnert in diesem Zusammenhang alle Verkehrsteilnehmer daran, Rücksicht zu nehmen und Vorsicht walten zu lassen. Radelnde sind verpflichtet, auf der rechten Seite zu fahren und die Rechts-vor-links-Vorfahrtregelung zu beachten. Im verkehrsberuhigten Bereich des Marktplatzes gilt auch für Zweiräder Schrittgeschwindigkeit.

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